Kurztitel
Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der
Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 146/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 146 aus 2004,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 6 315 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die nachstehenden Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 6 315 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die nachstehenden
Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Burgenland: ....................... 1 500
Kärnten: .......................... 30
Niederösterreich: ................. 2 100
Oberösterreich: ................... 300
Steiermark: ....................... 2 130
Tirol: ............................ 120
Vorarlberg: ....................... 45
Wien: ............................. 90