Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erstellung und Übermittlung von elektronischen Angeboten in Vergabeverfahren - E-Procurement-V. 2004
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 183/2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 183 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Dokumentenformate
§ 4.Paragraph 4,
Der Auftraggeber hat das Dokumentenformat oder die Dokumentenformate, in denen Angebote bzw. Angebotsbestandteile erstellt werden können, nicht diskriminierend festzulegen und spätestens in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben. Für Angebote, die in einem einzigen Dokument erstellt werden, und für Angebotshauptteile dürfen nur Dokumentenformate vorgeschrieben werden, die mit einer sicheren elektronischen Signatur versehen werden können.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2015
Dokumentnummer
NOR40051779