Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Integrative Wirtschaftstrainerin“ und „Akademischer Integrativer Wirtschaftstrainer“; Lehrgang „Integratives Training und Persönlichkeitsbildung“, Institut für Kommunikations- und Konfliktpädagogik und Coaching
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 207/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Integratives Training und Persönlichkeitsbildung“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Integrative Wirtschaftstrainerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Integrativer Wirtschaftstrainer“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Dokumentnummer
NOR40052081