Kurztitel
Gebührenverordnung-Mobilfunk
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 210/2004 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 438/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 438 aus 2006,
Text
Frequenznutzungsgebühren für ausschließlich für innerbetriebliche
oder private Zwecke genutzte digitale Mobilfunksysteme in
GSM-Technologie
§ 7. Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines
ausschließlich für innerbetriebliche oder private Zwecke genutzten
digitalen Mobilfunksystems in GSM-Technologie beträgt die Gebühr
monatlich für je 200 kHz zugeteiltes Spektrum
1. je lokalem Einsatzgebiet (bis maximal 500.000
versorgte Einwohner) .............................. 40 Euro
2. bei bundesweitem Einsatzgebiet .................... 200 Euro
3. bei anderem Einsatzgebiet als a) oder b) .......... 120 Euro