Norm ADR – Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische, die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können× ▾ ‹›Gliederung ADR – Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische, die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können Fassungen (Gesetz) ab 04.05.2004 — BGBl. III Nr. 27/2004 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 04.05.200431.12.2004 BGBl. III Nr. 27/2004 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.05.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1