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Art. 1

Fassungen
ab 01.05.2004 — BGBl. III Nr. 43/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.05.2004 BGBl. III Nr. 43/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2004,

Typ

Vertrag – Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2004BGBl. III Nr. 43/2004

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

ARTIKEL 1

Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Tourismus besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Tourismus der Republik Österreich und der Tschechischen Republik im gesamtstaatlichen wie im regionalen Bereich fördern.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

20003374

Dokumentnummer

NOR40052312