Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 46/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2004,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Schlussbestimmungen
Artikel XVIIArtikel römisch siebzehn
Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt
(1)Absatz eins,Dieses Änderungsabkommen liegt vom 1. Mai 2001 bis 31. Dezember 2001 am Sitz von EUTELSAT zur Unterzeichnung auf.
(2)Absatz 2,Alle Parteien des Übereinkommens außer der Amtssitzpartei können Parteien dieses Änderungsabkommens werden, nämlich durch:
Unterzeichnung, die nicht der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bedarf; oder
Unterzeichnung, die der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bedarf, gefolgt von der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung; oder
(3)Absatz 3,Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt erfolgen durch Hinterlegung der betreffenden Urkunde beim Depositar.
(4)Absatz 4,Ein Staat, der Partei dieses Änderungsabkommens ist ohne Partei des Protokolls zu sein, ist im Verhältnis zu anderen Parteien dieses Änderungsabkommens an die Bestimmungen des Protokolls in der Fassung des Änderungsabkommens gebunden, nicht aber im Verhältnis zu Staaten, die nur Parteien des Protokolls sind, an die Bestimmungen des Protokolls.
(5)Absatz 5,Vorbehalte zu diesem Änderungsabkommen können in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht angemeldet werden.
Dokumentnummer
NOR40052399