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Art. 19

Fassungen
ab 26.09.2002 — BGBl. III Nr. 46/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 19 heute26.09.2002 BGBl. III Nr. 46/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2004,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19

Inkrafttretensdatum

26.09.2002BGBl. III Nr. 46/2004

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel römisch neunzehn

In-Kraft-Treten für einen Staat

  1. Absatz eins,Für einen Staat, der die Bedingungen des Artikels römisch siebzehn Absatz 2 nach In-Kraft-Treten dieses Änderungsabkommens erfüllt hat, tritt dieses Änderungsabkommen am dreißigsten Tag nach dem Tag der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der betreffenden Urkunde beim Depositar in Kraft.
  2. Absatz 2,Jeder Staat, der nach In-Kraft-Treten dieses Änderungsabkommens gemäß Artikel römisch achtzehn Partei des Protokolls wird, wird, wenn dieser Staat keine andere Absicht bekannt gibt:
    1. Litera a
      als Partei des Protokolls in seiner geänderten Fassung betrachtet; und
    2. Litera b
      im Verhältnis zu Parteien des Protokolls, die nicht an das Änderungsabkommen gebunden sind, als Partei des ungeänderten Protokolls betrachtet.

Gesetzesnummer

20003377

Dokumentnummer

NOR40052401