Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 46/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2004,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel XIXArtikel römisch neunzehn
In-Kraft-Treten für einen Staat
(1)Absatz eins,Für einen Staat, der die Bedingungen des Artikels XVII Absatz 2 nach In-Kraft-Treten dieses Änderungsabkommens erfüllt hat, tritt dieses Änderungsabkommen am dreißigsten Tag nach dem Tag der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der betreffenden Urkunde beim Depositar in Kraft.Für einen Staat, der die Bedingungen des Artikels römisch siebzehn Absatz 2 nach In-Kraft-Treten dieses Änderungsabkommens erfüllt hat, tritt dieses Änderungsabkommen am dreißigsten Tag nach dem Tag der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der betreffenden Urkunde beim Depositar in Kraft.
(2)Absatz 2,Jeder Staat, der nach In-Kraft-Treten dieses Änderungsabkommens gemäß Artikel XVIII Partei des Protokolls wird, wird, wenn dieser Staat keine andere Absicht bekannt gibt:Jeder Staat, der nach In-Kraft-Treten dieses Änderungsabkommens gemäß Artikel römisch achtzehn Partei des Protokolls wird, wird, wenn dieser Staat keine andere Absicht bekannt gibt:
als Partei des Protokolls in seiner geänderten Fassung betrachtet; und
im Verhältnis zu Parteien des Protokolls, die nicht an das Änderungsabkommen gebunden sind, als Partei des ungeänderten Protokolls betrachtet.
Dokumentnummer
NOR40052401