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Art. 21

Fassungen
ab 26.09.2002 — BGBl. III Nr. 46/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 21 heute26.09.2002 BGBl. III Nr. 46/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2004,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 21

Inkrafttretensdatum

26.09.2002BGBl. III Nr. 46/2004

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel römisch 21

Verbindliche Fassungen

Dieses Änderungsabkommen ist in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, und wird beim Depositar, der jeder Partei des Übereinkommens eine beglaubigte Abschrift übermittelt, hinterlegt.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Änderungsabkommen unterschrieben.

Gesetzesnummer

20003377

Dokumentnummer

NOR40052403