Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 20/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 55Artikel 55
Text
ARTIKEL 55
Auf ordnungsgemäß substantiierten Antrag eines der neuen Mitgliedstaaten kann der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission vor dem 1. Mai 2004 zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Gewährung von Ausnahmen von Rechtsakten der Organe beschließen, die zwischen dem 1. November 2002 und dem Tag der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags angenommen wurden.
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2017
Dokumentnummer
NOR40052696