Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 271/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 166/2010).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 166 aus 2010,).
Text
Das Bundesvolk hat in dem am 25. April 2004 stattgefundenen Wahlgang Dr. Heinz Fischer zum Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR40054028