Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 279/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
Unternehmer, die überwiegend Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 und Z 9 lit. c UStG 1994 ausführen, sind nicht verpflichtet, für diese Umsätze gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 Rechnungen auszustellen.Unternehmer, die überwiegend Umsätze gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8 und Ziffer 9, Litera c, UStG 1994 ausführen, sind nicht verpflichtet, für diese Umsätze gemäß Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1994 Rechnungen auszustellen.
Die Verordnung ist auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Dokumentnummer
NOR40054065