Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Anforderungen an Sportboote
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 276/2004 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 41/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
ANHANG IIIANHANG römisch drei
ERKLÄRUNG DES HERSTELLERS ODER SEINES BEVOLLMÄCHTIGTEN ODER DER FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN VERANTWORTLICHEN PERSON
Die Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten gemäß § 4 Abs. 2 für unvollständige Boote (Artikel 4 Absatz 2 der Sportboote-Richtlinie) muss folgende Angaben enthalten:Die Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten gemäß Paragraph 4, Absatz 2, für unvollständige Boote (Artikel 4 Absatz 2 der Sportboote-Richtlinie) muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Herstellers;
Name und Anschrift des in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten des Herstellers oder gegebenenfalls der für das Inverkehrbringen verantwortlichen Person;
Beschreibung des unvollständigen Bootes;
Erklärung, dass das Boot durch andere fertiggestellt werden soll und dass es in dieser Baustufe die grundlegenden Anforderungen erfüllt.
Die Erklärung des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder der für das Inverkehrbringen verantwortlichen Person gemäß § 4 Abs. 3 für Bauteile (Artikel 4 Absatz 3 der Sportboote-Richtlinie) muss folgende Angaben enthalten:Die Erklärung des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder der für das Inverkehrbringen verantwortlichen Person gemäß Paragraph 4, Absatz 3, für Bauteile (Artikel 4 Absatz 3 der Sportboote-Richtlinie) muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Herstellers;
Name und Anschrift des in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten des Herstellers oder gegebenenfalls der für das Inverkehrbringen verantwortlichen Person;
Beschreibung des Bauteils;
Erklärung, dass das Bauteil die einschlägige grundlegende Anforderung erfüllt.
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2016
Dokumentnummer
NOR40054332