Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag über die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 75/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 75 aus 2004,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Art. 1Artikel eins | Vertragszweck Die vergangenen Jahre waren geprägt durch eine zunehmend asylorientierte Süd-Nord-Wanderung, die in letzter Zeit durch eine Ost-West-Wanderung verstärkt wurde. Obwohl absolut notwendig, genügen nationale Massnahmen zur Einwanderungskontrolle allein nicht, um Ausmass und Zusammensetzung der Einwanderungsströme auf einem den Wünschen der Parteien entsprechenden Niveau zu halten. Deshalb ist der Erarbeitung langfristiger Strategien, welche das Migrationsproblem bewältigen sollen, sowie ihrer Umsetzung Priorität einzuräumen. Die Langfriststrategien zielen auf die Früherkennung, die Ursachenbekämpfung, die Harmonisierung der Aufnahmepraxis und die Koordination zwischen Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik. Ziel des Vertrages ist es, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Wanderungspolitik sowie die Migrationsforschung zu fördern. |
Schlagworte
Ausländerpolitik, Asylpolitik
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2015
Dokumentnummer
NOR40054536