Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag über die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 75/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 75 aus 2004,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Art. 3Artikel 3 | Politische Steuergruppe Die Vertreter der Vertragsstaaten bilden eine gemeinsame politische Steuergruppe. Jeder Vertragsstaat ist in dieser Steuergruppe mit einem Sitz vertreten. Der Vorsitz der Steuergruppe wird in jährlichem Turnus von einem der Vertragsstaaten übernommen. Die Steuergruppe tagt so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens dreimal pro Jahr. |
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2015
Dokumentnummer
NOR40054538