Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ersatz des einmaligen Aufwandes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 325/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 325 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.
Text
Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die Herstellung der Voraussetzungen zur Vollziehung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001, idF BGBl. I Nr. 34/2004 einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger, Kosten nachträglicher Anpassungen, Investitionen technischer Natur sowie Kosten der Umsetzung der Online-Antragstellung in Höhe von EUR 4 489 461,03, fällig im August 2004, ersetzt.Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die Herstellung der Voraussetzungen zur Vollziehung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2004, einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger, Kosten nachträglicher Anpassungen, Investitionen technischer Natur sowie Kosten der Umsetzung der Online-Antragstellung in Höhe von EUR 4 489 461,03, fällig im August 2004, ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2010
Dokumentnummer
NOR40054732