Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
INVEKOS-GIS-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 335/2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Inkrafttretensdatum
01.07.2007
Außerkrafttretensdatum
31.07.2009aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2009
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Gilt für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre ab 2005 gestellt
werden sowie für sonstige Flächenangaben gemäß § 2, die ab dem werden sowie für sonstige Flächenangaben gemäß Paragraph 2,, die ab dem
1.1.2005 gemacht werden (vgl. § 12).1.1.2005 gemacht werden vergleiche Paragraph 12,).
Text
Begriffsbestimmungen
§ 3.Paragraph 3,
Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:
Feldstück: eine eindeutig abgrenzbare und in der Natur erkennbare Bewirtschaftungseinheit mit nur einer Nutzungsart gemäß § 7, die zur Gänze innerhalb oder außerhalb des benachteiligten Gebietes liegt.Feldstück: eine eindeutig abgrenzbare und in der Natur erkennbare Bewirtschaftungseinheit mit nur einer Nutzungsart gemäß Paragraph 7,, die zur Gänze innerhalb oder außerhalb des benachteiligten Gebietes liegt.
Grundstück: jener Teil einer Katastralgemeinde, der im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solcher mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist.
Grundstücksanteil am Feldstück: jener Flächenanteil eines Grundstückes, der zu einem bestimmten Feldstück gehört.
Schlag: eine zusammenhängende Fläche auf einem Feldstück, die für eine Vegetationsperiode mit nur einer Kultur bewirtschaftet wird oder auf der jegliche Kultur fehlt.
Katastralmappe: der graphische Teil des Grundsteuer- oder Grenzkatasters, der die Lage und Bezeichnung der Grundstücke sowie die Abgrenzung der Benützungsarten und Nutzungen im Sinne des Vermessungsgesetzes beinhaltet.
Digitales Geländehöhenmodell: Beschreibung der Erdoberfläche in Form eines regelmäßigen Höhenrasters.
Schlagworte
Grundsteuerkataster
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2009
Dokumentnummer
NOR40089911