Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
INVEKOS-GIS-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 335/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Gilt für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre ab 2005 gestellt
werden sowie für sonstige Flächenangaben gemäß § 2, die ab dem werden sowie für sonstige Flächenangaben gemäß Paragraph 2,, die ab dem
1.1.2005 gemacht werden (vgl. § 12).1.1.2005 gemacht werden vergleiche Paragraph 12,).
Text
Nutzungsarten
§ 7. Das Feldstück kann genutzt werden als: Paragraph 7, Das Feldstück kann genutzt werden als:
Spezialkultur in Terrassenform;
Weingarten im Ertrag einschließlich Junganlagen und Schnittweingärten;
mitbestoßene Gemeinschaftsweide;
Weingarten im Ertrag einschließlich Junganlagen und Schnittweingärten - Terrassenanlagen;
sonstige auszuweisende Nutzungsarten.
Dokumentnummer
NOR40054877