Rechtstracker.at

Anl. 1/04

Fassungen
01.09.2006 bis 31.08.2008 — · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0401.09.200831.08.2020 § → § · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 201/2016
Anl. 1/0401.09.200631.08.2008 § → § · 2 Dokumente
Anl. 1/0401.09.200431.08.2008 BGBl. II Nr. 331/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 331 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 04

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2020aufgehoben durch BGBl. II Nr. 201/2016

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

1. Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2,)

1.9.2006 römisch eins. Jahrgang

1.9.2006 römisch zwei. Jahrgang

1.9.2006 römisch drei. Jahrgang

1.9.2007 römisch vier. Jahrgang

1.9.2008 römisch fünf. Jahrgang

2. Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 3, Absatz eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2016,)

Text

                                                          Anlage 1.4

             LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU

                           I. STUNDENTAFEL *1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                          Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Pflichtgegenstände

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

1.  Religion ................   2    2    2    2    2         10

2.  Humanwissenschaften und

     Sprache:

2.1  Deutsch .................   3    2    2    2    2         11

2.2  Kommunikation und

     Präsentation *2) ........   -    -    -    2    -          2

2.3  Lebende Fremdsprache *3)    2    2    2    2    2         10

2.4  Alternativer

     Pflichtgegenstand .......   -    -    2    2    -          4

2.4a Zweite lebende

     Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5  Geschichte und Politische

     Bildung .................   -    -    -    2    3          5

2.6  Geographie ..............   3    -    -    -    -          3

3. Naturwissenschaften:

3.1  Angewandte Physik .......   3    -    -    -    -          3

3.2  Angewandte Chemie .......   2    2    -    -    -          4

3.3  Angewandte Biologie und

     Botanik *5) .............   6    4    -    -    -         10

3.4  Angewandte Mathematik ...   3    3    2    2    -         10

3.5  Chemisches und

     bodenkundliches

     Laboratorium ............   -    3    -    -    -          3

3.6  Angewandte Informatik ...   2    2    -    -    -          4

4. Gartenbau:

4.1  Gärtnerischer

     Pflanzenbau *5) .........   -    2    -    -    -          2

4.2  Bodenkunde und

     Pflanzenernährung .......   -    -    2    2    -          4

4.3  Pflanzenschutz *5) ......   -    -    -    3    3          6

4.4  Gehölzkunde und

     Baumschulwesen *5) ......   -    3    2    2    -          7

4.5  Stauden und

     Sommerblumen *5) ........   -    2    2    2    -          6

4.6  Gartenbau u.

     Blumenbinderei –

     Praktikum ...............   6    6    4    -    -         16

4.7  Garten- und

     Landschaftsgestaltung *5)   -    2    4    -    -          6

4.8  Vermessungswesen *5) ....   -    -    3    -    -          3

4.9  Gemüsebau *5) ...........   -    -    -    3    4          7

4.10 Zierpflanzen u.

     biotechnologische

     Produktion ..............   -    -    2    3    4          9

4.11 Versuchstechnik und

     Pflanzenzüchtung ........   -    -    -    -    2          2

4.12 Technik und Energie .....   -    -    1    1    3          5

5.  Unternehmensführung und

     Recht:

5.1  Volkswirtschaft .........   -    -    2    -    -          2

5.2  Betriebswirtschaft u.

     Rechnungswesen *5) ......   -    -    2    3    4          9

5.3  Marketing und Management    -    -    -    -    3          3

5.4  Projektmanagement .......   -    -    -    2    -          2

5.5  Recht ...................   -    -    -    -    2          2

6.  Bewegung und Sport ......   2    2    2    2    -          8

____________________________________________________________________

     Gesamtwochenstundenzahl .  34   37   36   37   34        178

7.  Pflichtpraktikum   Abschnitt I     6 Wochen zwischen dem II. und

                                       III. Jahrgang

                       Abschnitt II   10 Wochen zwischen dem

                                      III. und IV. Jahrgang

                       Abschnitt III   6 Wochen zwischen dem IV. und

                                       V. Jahrgang

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Freigegenstände

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

     Konversation in lebenden

     Fremdsprachen ...........   2    2    2    2    2         10

     Zweite lebende

     Fremdsprache ............   -    -    -    -    2          2

     Marketing und Management    -    -    -    -    2          2

     Computerunterstützte

     Textverarbeitung ........   2    -    -    -    -          2

     Bewegung und Sport ......   -    -    -    -    2          2

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Unverbindliche Übungen

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

     Musikerziehung ..........   1    1    1    1    1          5

     Bewegung und Sport ......   2    2    2    2    2         10

____________________________________________________________________

     Förderunterricht *6)

____________________________________________________________________

     Deutsch

     Lebende Fremdsprache

     Angewandte Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch drei der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3. NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE UND BOTANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Bau und die Funktionen von Zellen, Geweben, Organen wesentlicher Organismengruppen erläutern und vergleichen können sowie grundlegende Prozesse des Stoffwechsels und Energiehaushalts von Mikroben, Pflanzen und Tieren kennen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularen bis zur Ebene der Ökosysteme inklusive der gesamten Biosphäre erläutern können;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können und sowohl natürliche als auch anthropogen beeinflusste Pflanzengesellschaften anhand von Zeigerarten dieser Standorte charakterisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    wichtige Wild- und Kulturpflanzen bis zur Art bestimmen können, bedeutende Tiergruppen samt ihrer Entwicklungsstadien ansprechen und ins natürliche System einordnen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Züchtung und Nutzung von Kulturpflanzen, Haustieren und Nützlingen kennen;
  • Strichaufzählung
    grundsätzliche Kenntnisse über die Bedeutung von Pflanzengesundheit und Ursachen von Krankheits- und Schädlingsbefall als Einstieg für die hier anknüpfenden Fachgegenstände erwerben;
  • Strichaufzählung
    mikroskopische Präparate anfertigen, die Untersuchungsergebnisse interpretieren und dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen;
  • Strichaufzählung
    das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen;
  • Strichaufzählung
    fähig und motiviert sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen.

Lehrstoff:

Allgemeine Biologie:

Kennzeichen des Lebendigen, Zelle, Gewebe und Organe von Pflanzen und Tieren, Stoffwechsel und Energiehaushalt, Fortpflanzungsbiologie, Wachstum und Entwicklung.

Zoologie und Botanik:

Vergleichende Morphologie, Anatomie und Physiologie sowie Systematik, Bearbeitung wichtiger Pflanzen- und Tiergruppen.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Evolution:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren und -theorien, Stammbäume, Evolution des Menschen.

Mikrobiologie und Biotechnologie:

Grundlagen, ausgewählte biotechnologische Verfahren.

Genetik:

Allgemeine und molekularbiologische Grundlagen, Erbkrankheiten, Gentechnik und ihre Risiken.

Ethologie:

Angeborenes und erlerntes Verhalten bei Tier und Mensch.

Geobotanik:

Floren-, Vegetations- und Arealkunde samt systematisch ökologischen Exkursionen mit botanischem Schwerpunkt.

Ökologie:

Grundlagen, Kreisläufe, Vernetzung, Ökologie der Lebensräume, Humanökologie, Natur- und Umweltschutz.

Praktische Fertigkeiten:

Biologisch-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken, Anlegen eines Herbars von Nadel- und Laubgehölzen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 CHEMISCHES UND BODENKUNDLICHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    chemische und chemisch-physikalische Untersuchungen von Wasser, Boden und Substraten mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift durchführen und die Ergebnisse interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    mit der Entnahme von Bodenproben und deren Analyse vertraut werden;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Mikrobiologie erwerben;
  • Strichaufzählung
    verlässlich, sauber und rationell arbeiten;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Lehrstoff:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln, Laboratoriumsgeräte und Chemikalien, Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, Dichtebestimmung von Flüssigkeiten.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Ionennachweise, Schnelltests, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Leitfähigkeitsmessung, Fotometrie, Refraktometrie, Polarimetrie, Chromatographie.

Bodenuntersuchung:

Feldansprache der Bodenart und Bodenprobenahme, Untersuchung des Nährstoffgehaltes von Proben, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Volumengewichtsbestimmung von Substraten, Kalkgehalt, Pflanzenverträglichkeitstests mit Auswertung.

Wasseruntersuchung:

pH-Wert, Salzgehalt, Wasserhärte, Nitratbelastung, Gesamtkeimzahl.

Herstellen von Nährlösungen:

Nährstoffmangellösungen.

Mikrobiologische Methoden:

Isolierung, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen, Verdünnungsreihen, Koch’sches Plattenverfahren.

3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4. GARTENBAU

4.1 GÄRTNERISCHER PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Organisation des Gartenbaus in Österreich kennen;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, sich Informationen betreffend des Gartenbaus zu beschaffen und die wichtigsten Zeitschriften, Messen, Internetadressen kennen;
  • Strichaufzählung
    die für die Pflanzenproduktion im Gartenbau bedeutenden physikalischen und biologischen Einflussgrößen und die gebräuchlichen Verfahren ihrer Ermittlung und Steuerung kennen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, Verwendung, Eigenschaften im Gartenbau wichtiger Betriebsmittel kennen und über deren Einsatz entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    die im Gartenbau eingesetzten Betriebsmittel nach ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die im Gartenbau gebräuchlichen Kulturmaßnahmen und deren Einfluss auf die Physiologie und Morphologie der Pflanzen kennen;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein über den Einsatz von Kulturmaßnahmen entscheiden zu können;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten im Gartenbau eingesetzten Wachstumsregulatoren sowie deren Anwendungsgebiete kennen;
  • Strichaufzählung
    über den Einsatz Wachstumsregulatoren in der Kulturführung entscheiden können und die Alternativen zu Wachstumsregulatoren kennen;
  • Strichaufzählung
    über die Eigenschaften von Ernteprodukten des Gartenbaus Bescheid wissen und die Maßnahmen zur Qualitätserhaltung kennen;
  • Strichaufzählung
    über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Wachstumsregulatoren und Düngemitteln Bescheid wissen und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen kennen.

Lehrstoff:

Gartenbau in Österreich:

Produktionszweige, Charakteristik des österreichischen Gartenbaus, gartenbauliche Ausbildung, Absatzwege, gartenbauliche Zeitschriften, gartenbauliche Messen.

Betriebsmittelausstattung:

Kulturflächen, erdelose Kulturverfahren, Kulturgefäße, Platzbedarf, Produktionsmittelbedarf.

Klimasteuerung:

Licht, Temperatur, Bewässerung.

Kulturmaßnahmen:

Anzucht, Saatgutvorbereitung, Entwicklungssteuerung, Einsatz von Wachstumsregulatoren, Aktivitätswechsel, Ernte.

Boden:

Bodenbearbeitung, Pathogene im Boden.

Sicherheitsvorkehrungen:

Pflanzenschutzmitteln, Wachstumsregulatoren und Düngelösungen.

4.2 BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile und die Eigenschaften des Bodens sowie den Aufbau des Bodenkörpers kennen, die im Boden stattfindenden Umwandlungsprozesse und die Entwicklung der Böden erläutern können, Bodentypen beschreiben und klassifizieren können;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Förderung des Bodenschutzes und zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit erläutern können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, die Anforderungen, die an gärtnerische Erden und Substrate im Gartenbau gestellt werden, zu erläutern, den Weg einer Bodenprobe von der Entnahme bis zu Interpretation der Analysenergebnisse nachvollziehen können;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Qualitätsanforderungen bezüglich Gießwasser, der Wasseraufbereitung sowie dem Berechnen von Nährlösungskonzentrationen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    den Einfluss des Lichtes auf den Fotosyntheseablauf und die Möglichkeiten der Wasserabgabe an die Luft erörtern können;
  • Strichaufzählung
    über die Nährstoffversorgung der Pflanze Bescheid wissen und Mangel- bzw. Überschusssymptome diagnostizieren und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die im Gartenbau eingesetzten Düngemittel kennen und sich mit sach- bzw. pflanzengerechter, umweltschonender und wirtschaftlicher Düngung auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Mineralische Bodenbestandteile:

Gesteine und Minerale, Umwandlungsprozesse, Tonminerale, Körnung und Bodenart.

Organische Bodenbestandteile:

Bodenflora und Bodenfauna, Umwandlungsprozesse.

Bodenwasser:

Wasserspannung und Wasserkapazität.

Bodenluft:

Zusammensetzung und Gasaustausch.

Bodenkörper:

Bodengefügeformen und deren Entstehung, physikalische Eigenschaften des Bodenkörpers, physikalischchemische Eigenschaften des Bodenkörpers.

Pedogenese:

Bodenprofile und Bodentypen, Klassifikationssysteme der Böden, Bodenbewertung, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz.

Humuswirtschaft:

Kompostierung, Rotteverlauf.

Gärtnerische Erden und Substrate:

Organische, mineralische und synthetische Substratkomponenten, Ergänzungsstoffe für Torf, Qualitätsanforderungen an Komposte, Anwendungsbereiche.

Bodenuntersuchung:

Probenahme, Probenaufbereitung, analytische Methoden, Auswertung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse, Düngungsempfehlungen, bedarfsgerechte Düngung.

Licht und Wasser:

Fotosynthese der C tief 3- und C tief 4-Pflanzen, Qualitätskriterien für Gießwasser, Interpretation von Wasseranalysenergebnissen, Wasseraufbereitung, Berechnen von Nährlösungskonzentrationen.

Nährstoffe:

Einteilung der Nährstoffe, Nährstoffaufnahme der Pflanze, Aufgaben der Nährstoffe in der Pflanze, Nährstoffdynamik im Boden und in der Pflanze, Nährstoffversorgung, Pflanzenanalyse, Diagnose von Mangel- und Überschusserscheinungen, Trockensubstanz und Aschegehalt der Pflanze.

Düngung:

Düngemittelgesetz, Einteilung der Düngemittel, pflanzenphysiologische Wirkung einzelner Düngerformen auf den Boden, Stickstoffhaushalt der Pflanze einschließlich Nitrat-Problematik, Einsatzmöglichkeiten von Düngemitteln in der Praxis, Ertragsgesetze.

4.3 PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche diagnostische Kenntnisse erwerben, um Pathogene, Schädlinge, Nützlinge, indifferente Arten bzw. nichtparasitäre Schadensursachen an gärtnerischen Kulturpflanzen ansprechen und möglichst zweifelsfrei identifizieren zu können;
  • Strichaufzählung
    Wirkungsweisen und Gefahren von Pflanzenschutzmittel kennen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse erwerben, die eine Gefährdung von Anwendern, Konsumenten und Umwelt weitestgehend minimieren;
  • Strichaufzählung
    alternative biologische, nichtchemische Maßnahmen kennen und über die Zielsetzungen des integrierten Pflanzenschutzes Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Sinnhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit und ökologische Unbedenklichkeit von Pflanzenschutzmaßnahmen beurteilen können.

Lehrstoff:

Ursachen der Pflanzenschädigung:

Nichtparasitäre Schadensursachen durch Kulturfehler, falsche Anwendung von Agrarchemikalien, Immissionsschäden, Viren, Bakterien, Phytoplasmen und Pilze als Pathogene, Gefäßpflanzen als Parasiten, Schädlinge, Nützlinge sowie indifferente Arten und ihre gegenseitige Beeinflussung, Beikräuter als Raum- und Nährstoffkonkurrenten.

Pflanzenschutzmittelkunde:

Vorschriften und Gesetze, Toxikologie und Umweltproblematik, Systematik der Pestizide, Anwenderschutz, Auswahl und Einsatz von Pestiziden sowie mögliche Fehlerquellen bei Zubereitung und Applikation, Antiresistenzmanagement, Geräte und ihre Wartung, Methoden des Monitoring, Anlegen einfacher Versuche und Erfolgskontrolle, Auswertung.

Pflanzenschutz und Umwelt:

Ziele des integrierten Pflanzenschutzes, Prognosemethoden, Populationsdynamik und Epidemiologie von Schaderregern, mechanische, biotechnische und physikalische Pflanzenschutzmaßnahmen, Einsatz von Pathogenen und Nützlingen gegen Schaderreger, Gefahren durch Neobiota.

Schutz einzelner Kulturen:

ausgewählte Hauptprobleme bei Obst- und Baumschulkulturen samt Beikrautregulierung, KIP- Vorschriften und ihre Umsetzung, Lösungsvorschläge für Hauptprobleme an Gemüse und Zierpflanzen im Freiland und unter Glas wie Topfpflanzen, Schnittblumen, Blumenzwiebeln und Knollengewächsen, Balkonpflanzen und Aussetzware, Hydrokulturen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.4 GEHÖLZKUNDE UND BAUMSCHULWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    in Baumschulen angebotene bewährte und aktuelle, insbesondere für den Fachbereich relevanten Laub- und Nadelgehölze sowie deren Sorten erkennen können;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Grundlagen über Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten, Kombinationsmöglichkeiten sowie Pflanz- und Pflegemaßnahmen vorweisen, beurteilen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    fachgerechten Baumschnitt ausüben und beurteilen können, Baumkontrollen und Aufnahmen für einen Baumkataster durchführen können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, fachliche Beratungen durchführen zu können und sich Fachthemen und Informationsmaterial selbständig er- und bearbeiten zu können;
  • Strichaufzählung
    Überblick über die einheimische, europäische und internationale Baumschulwirtschaft haben;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe im Vermehrungs-, Produktions- und Vermarktungsbereich kennen, beurteilen und praktisch ausführen können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein Baumschulqualitäten zu kennen und zu beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis kennen;
  • Strichaufzählung
    rechtzeitig auf neue Sortimentsneuheiten reagieren, diese produzieren und vermarkten können;
  • Strichaufzählung
    die Entscheidungskriterien zur Standortwahl, den Anlagen- und Maschinenbedarf wissen;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, den Produktionsablauf nach wirtschaftlichen, ökologischen und umweltrelevanten Kriterien (integrierte Produktion) zu gestalten und die Ware entsprechend vermarkten können.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Gehölzkunde:

Definitionen, Standortbedingungen Lebensbereiche, Pflanzenentwicklung, Ökogramme, Aufgaben und Funktion der Gehölze, bedeutende Pflanzensammler und –züchter, geschichtliche Hintergründe.

Laub- und Nadelgehölze:

Merkmale, Wuchseigenschaften, Standortsansprüche und Anpassungsfähigkeit, Sortenspektrum, Krankheiten und Schädlinge, geschichtliche Hintergründe.

Grundlagen der Gehölzverwendung:

geeignete Pflanzenkombinationen, Verwendungsmöglichkeiten, Pflanzen und Sortenwahl, Standort, Pflanzung, Anwuchspflege, Schnitt- und Pflegemaßnahmen, Qualität von Baumschulgehölzen, Entwicklung von Gehölzpflanzungen.

Baumschnitt, Baumkontrolle, Baumkataster.

Bedeutung der Baumschulwirtschaft:

in Österreich, in Europa und International.

Arbeitsabläufe in der Baumschule:

Saatgut, Vermehrung der Gehölze, Entstehung von Sortimenten, Produktion in der Baumschule, Ernte und Vermarktung. Qualitätsbezeichnungen und –kriterien in der Baumschule und im Handel.

Bauliche Einrichtungen, Maschinen und Geräte, Standortskriterien einer Baumschule.

Bestimmen, Erkennen und Beurteilen von Saatgut und Jungpflanzen. Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch zwei., römisch drei. und römisch vier. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.5 STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ein breites Sortiment von in Staudengärtnereien angebotenen bewährten und zeitgemäßen Freilandzierpflanzen (Stauden, Halbsträucher und Zwergsträucher) kennen;
  • Strichaufzählung
    ein breites Sortiment bewährter und zeitgemäßer Sommerblumen (einjährige und zweijährige, einjährig kultivierte Pflanzen) kennen;
  • Strichaufzählung
    die Pflanzen beider Gruppen standortsgerecht verwenden können;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Grundlagen für die Gestaltung von Stauden- und Sommerblumenpflanzungen kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Grundlagen für die Pflege von Stauden- und Sommerblumenpflanzungen kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse wichtiger Staudensichtungen und Sommerblumenprüfungen kennen.

Lehrstoff:

Allgemeine Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Grundbegriffe der Staudenkunde, Nomenklatur, Standortsfaktoren, Standorte und Lebensbereiche der Stauden in den Gärten, Geselligkeit und Anordnung der Stauden in Pflanzungen, Staudenpflanzungen im öffentlichen Grün, Pflegeaufwand in Pflanzungen, Bedeutung und Aufgaben der Staudensichtung, Arten und Sorten.

Spezielle Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments von Zwiebel- und Knollenpflanzen, Freilandziergräsern und Farnen, Bambussen, Wasserpflanzen, Steingartenpflanzen sowie Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen.

Zwiebel- und Knollenpflanzen:

Grundbegriffe der Zwiebelpflanzenkunde, Verwendungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebensbereichen, Arten und Sorten.

Freilandziergräser, Farne und Bambusse:

Grundbegriffe der Gräser-, Farn- und Bambuskunde, Verwendungsmöglichkeiten, Arten und Sorten.

Wasser- und Sumpfpflanzen:

Grundbegriffe der Wasserpflanzenkunde, natürliche Gewässer, Gartenteiche, Schwimmteiche, Verwendungsmöglichkeiten, Stauden für das Umfeld des Gartenteichs, Ufer-, Sumpf- und Wasserpflanzen zur Revitalisierung von Gewässern, Arten und Sorten.

Steingartenpflanzen, Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen:

Grundbegriffe, natürliche Standorte als Vorbild, Bepflanzung formaler und natürlicher Steingärten, Verkehrsbegleitgrün, Bepflanzung intensiver und extensiver Dachbegrünungen, Arten und Sorten.

Sommerblumen:

Grundbegriffe, Nomenklatur, Anordnung in Pflanzungen für Hausgärten, Verwendung im öffentlichen Grün, das Teppichbeet, die Wechselpflanzung, Grundsortiment bewährter Arten und Sorten, Ergebnisse der Sommerblumenbewertung und Bedeutung für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Arten und Sorten.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei., römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.6 GARTENBAU- UND BLUMENBINDEREI – PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen und ausführen können;
  • Strichaufzählung
    einschlägige gartenbauliche Arbeiten genau durchführen sowie aus wirtschaftlicher, ökologischer und arbeitstechnischer Sicht erläutern können;
  • Strichaufzählung
    gärtnerische bedeutsame Kulturpflanzen und Werkstoffe sowie Pflegemaßnahmen kennen und nach vegetationstechnischen Gesichtspunkten beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    gartenbauliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen, warten und einstellen können;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Abläufe planen, erfassen, beurteilen und dokumentieren sowie für ausgewählte Situationen praxisorientierte Problemlösungen entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben und Managementtechniken einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Gemüsebau:

Anbauplanung, Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Erd- und Substratbereitung, Vermehrung, Kulturführung, Pflege- und Unkrautbekämpfungsmaßnahmen, Ernte und Aufbereitung.

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Zierpflanzen und biotechnologische Produktion:

Vermehrung, Kulturführung, Ernte, Hydrokultur, Kultur und Pflegemaßnahmen, Gestaltung und Bepflanzung von Gefäßen, Zierpflanzen und Glas.

Gehölzkunde und Baumschulwesen:

Infrastruktur, Kultureinrichtungen, Maschinen, Geräte und Werk- und Hilfsstoffe, Kultur- und Pflegearbeiten, Vermehrungsmethoden der Gehölze, Ernte und Vermarktung, Erkennungsmerkmale, Ansprüche und Verwendung der wichtigsten Gehölze, Schadbilder, Pflanzenqualität, Obstsorten.

Staudenkunde und Sommerblumen:

Generative und vegetative Vermehrungsmethoden bei Stauden, Zwiebelpflanzen und Sommerblumen, Kulturarbeiten, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Pflanzflächen herrichten, Ware auslegen und fachgerecht setzen, Bewässerung, Pflegearbeiten in Pflanzungen und Kulturen, Bodenbearbeitung, Bodenabdeckung, Unkrautbekämpfung, Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken, Versand, Führung des Praxistagebuchs, Dokumentation von praktischen Arbeitsabläufen, Unfallverhütung, Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge und Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Baukunde und Gartentechnik:

Bestandsaufnahme mit einfachen Mitteln, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Ausführung von Erdarbeiten für bautechnische und vegetationstechnische Zwecke, Befestigte Flächen aus Natur- und Kunstpflastersteinen bzw. –platten, Oberflächenentwässerung, mörtelloses Mauerwerk, Natur- und Kunststein, Herstellung, Einbringen und Verdichten von Beton, einfache zimmermannsmäßige Holzverbindungen sowie Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln, chemischer und konstruktiver Holzschutz, Pflegearbeiten.

Technik in der Gartengestaltung sowie Technik und Energie:

Arbeitsmethoden, mechanische Fertigkeiten, Wasserinstallationen, Bewässerungsanlagen, Maschinentechnik, Elektrotechnik.

Blumenbinderei:

Sträuße, Brautsträuße, Gestecke, Tischgestecke, Kränze, Weihnachtsdekoration, Weihnachtsfloristik, Raum-, Balldekorationen, traditionelle Floristik, Symbolbinderei.

4.7 GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die für ihren Beruf wichtigen Zeichnungen lesen und technisch richtig und selbstständig sauber anfertigen können sowie die entsprechenden Zeichengeräte und Zeichenmaterialien kennen;
  • Strichaufzählung
    Kompetenz im Entwurf von privaten und öffentlichen Freiräumen erhalten;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen funktionalen, gestalterischen, ökologischen sowie bau- und vegetationstechnischen Grundlagen und die wichtigsten Darstellungstechniken kennen lernen und beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der städtischen Freiraumplanung, der Landschaftsplanung, des Landschaftsbaus und der Geschichte der Gartenkunst sowie der Gartendenkmalpflege kennen und im fachlichen Dialog vermitteln können.

Lehrstoff:

Fachzeichnen:

Zeichen- und Arbeitsgeräte, Zeichenmaterialien und -unterlagen, Zeichennormen, Darstellungsarten, Bestandsaufnahmen und Naturstudien.

Entwurf und Entwurfsdarstellung:

Grafische Techniken in der Entwurfsdarstellung, funktionale, gestalterische und technische Grundlagen, bau- und vegetationstechnische sowie pflanzenkundliche Grundlagen in der Projektplanung, Entwurfstraining an Beispielen unterschiedlicher Dimension und Komplexität.

Elemente der Gartengestaltung in gestalterischer und funktionaler Hinsicht sowie in der Plandarstellung:

Rechtliche und raumplanerische Grundlagen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Wege und Plätze, Mauern und Stützmauern, Wasser, Holz, Bodenmodellierung, Pflanzen in ihrer gestalterischen Verwendung, Rasen, Treppen und Rampen, Licht.

Freiräume in der Stadt in ihrer Bedeutung für Planung und Umsetzung:

Wesentliche gesetzliche, ökologische, soziale sowie technisch-funktionale Rahmenbedingungen, Geschichte des Stadtgrüns, städtebauliche Richtwerte, das städtische Freiraumsystem, Elemente des Freiraumsystems, Sonderformen des Stadtgrüns.

Landschaftsbau:

Grundlagen der Ingenieurbiologie, Planungsgrundsätze, Deckbauweisen, Stabilbauweisen, kombinierte Bauweisen, Ergänzungsbauweisen in der Hangsicherung und im Wasserbau, Repositionspflanzen in der Anwendung, Regenwassermanagement, Schutzpflanzungen im Agrar- und Siedlungsraum, Rekultivierung von Eingriffen in die Landschaft.

Geschichte der Gartenkunst:

Entwicklung der Gartenkunst von der Antike bis in die Gegenwart, Grundsätze der Gartendenkmalpflege.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei., römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

4.8 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über die Organisation des Vermessungswesens in Österreich Bescheid wissen und die bei der Vermessungsbehörde aufliegenden und für die Vermessung und Planung erforderlichen (digitalen) Daten beschaffen können;
  • Strichaufzählung
    die für den Erwerbsgartenbau erforderlichen geodätischen Instrumente kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der Gartengestaltung erforderlichen Messmethoden durchführen können;
  • Strichaufzählung
    über aktuelle Themen des Vermessungswesens informiert sein.

Lehrstoff:

Vermessungswesen in Österreich:

Organisation, Entwicklung, Aufgaben, Grundbuch und Kataster, amtliche Bodenschätzung, Festpunktfeld, Geodatenbestände.

Grundlagen des Vermessungswesens:

Maßeinheiten, Maßstäbe, Bezugsfläche, Koordinatensysteme, Fehlerquellen.

Geodätische Instrumente und ihre Bauteile:

Distanzmessgerät, Fluchtstange, Prismengerät, Nivellier, Gefällsmesser, Schlauchwaage.

Messmethoden:

Lagemessung: Aufnahmeverfahren, Fluchten, Distanzmessung, Richtungs- und Winkelmessung, Geländeaufnahme.

Höhenmessung: barometrische Höhenmessung, Nivellierverfahren, kombinierte Lage- und Höhenmessung, Instrumentenprüfung.

Berechnungen:

Koordinatenrechnung.

Planerstellung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.9 GEMÜSEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung des Gemüses kennen;
  • Strichaufzählung
    die Ansprüche der Gemüsepflanzen an Klima und Boden kennen und auf Grundlage dessen die Produktionsgebiete in Österreich beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Funktion und Bauweise der verwendeten Arbeitsgeräte und Klimatisierungseinrichtungen im Gemüsebau kennen und über deren Einsatz entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    die Ernte- und Aufbereitungsverfahren im Gemüsebau kennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten zur Qualitätserhaltung der Ernteprodukte kennen;
  • Strichaufzählung
    den botanischen Hintergrund, die wirtschaftliche Bedeutung und die Produktionsabläufe für alle gängigen Gemüsearten im Intensiv- und Freilandgemüsebau kennen;
  • Strichaufzählung
    einen Anbauplan im Sinne der Fruchtfolge erstellen können;
  • Strichaufzählung
    zu gesellschaftlich wichtigen, den Gemüsebau betreffenden Fragestellungen fachlich kompetente Auskünfte geben können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Heil- und Gewürzkräuteranbaus kennen;

Lehrstoff:

Bedeutung des Gemüsebaues:

Stellung und Einteilung des Gemüsebaus, Entwicklung des Gemüsebaus, Zusammensetzung von Gemüse, Nährwert, gesundheitlicher Wert, Inhaltsstoffe, geographische Verteilung der Gemüseproduktion in Österreich, Statistik zur Gemüseproduktion in Österreich, Bedeutung der einzelnen Kulturen, Import-Exportverhältnisse.

Voraussetzungen für den Gemüsebau:

Klima und Klimatisierungseinrichtungen, Gebäude, Maschinen und Geräte, Absatzbedingungen.

Durchführung des Gemüsebaus:

Aussaat, Pflanzenanzucht, Pflege und Abhärtung von Gemüsejungpflanzen, Pflege der Gemüsebestände.

Aufbereitung und Vermarktung von Gemüse:

Ernte, Sortierung, Qualitätsklassen, Verpackung, Lagerung, Konservierung.

Heil- und Gewürzkräuter:

Botanik, Ansprüche, Inhaltsstoffe, Aussaat und Jungpflanzenanzucht, Kulturmaßnahmen, Ernte, Aufbereitung, Vermarktung.

Spezieller Gemüsebau:

Herkunft, wirtschaftliche und ernährungsphysiologische Bedeutung, Botanik, Inhaltsstoffe, Klima- und Bodenansprüche, Aussaat bzw. Jungpflanzenanzucht, Pflege- und Kulturmaßnahmen, Ernte und Vermarktung, Sortenanforderungen für alle gängigen Gemüsearten der verschiedenen Pflanzenarten.

Den Gemüsebau betreffende Fachthemen:

Qualitätsproduktion, Biologischer Gemüsebau, Erhaltung genetischer Ressourcen, Gentechnik, Hausgemüsebau.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.10 ZIERPFLANZEN UND BIOTECHNOLOGISCHE PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Produktion der handelswichtigen unter Glas gezogenen Zierpflanzen kennen, Kulturpläne erstellen können und die Maßnahmen zur Qualitätserhaltung kennen;
  • Strichaufzählung
    Kübelpflanzen und ihre Standortansprüche, Vermehrung und Pflegeansprüche kennen;
  • Strichaufzählung
    Außenräume mit Zierpflanzen in Gefäßen planen, anlegen, pflegen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die zur Innenraumbegrünung verwendeten Pflanzen kennen und ihre Standortansprüche und Pflegeansprüche sowie die Prinzipien ihrer Produktion kennen;
  • Strichaufzählung
    über den Aufbau, die verwendeten Materialien und die Pflege einer Hydrokultur Auskunft geben können;
  • Strichaufzählung
    die Produktionszweige, die Betriebsmittelausstattung, den Arbeitskräftebesatz, Absatzwege und Vermarktungsstruktur des Zierpflanzenbaus in Österreich kennen;
  • Strichaufzählung
    die gartenbauliche Situation wichtiger Produktionsländer des Zierpflanzenbaus kennen;
  • Strichaufzählung
    die Hintergründe, Aufgaben und Einsatzbereiche ausgewählter biotechnologischer Pflanzenproduktionsverfahren kennen;
  • Strichaufzählung
    die Betriebsmittel und Geräte eines in vitro Labors kennen;
  • Strichaufzählung
    Pflanzenmaterial für die biotechnologische Produktion auswählen, aufbereiten, etablieren und weitervermehren können.

Lehrstoff:

Produktion der Topf- und Kübelpflanzen:

Geschichte der Gefäßkultur, Vermehrung, Substrate, Gefäße, Kulturarbeiten, Kulturführung und Kulturpläne, Ansprüche, Verwendung, Pflege, Verpackung, Vermarktung.

Hydrokultur:

Bedeutung von Grünpflanzen im Raum, Einsatz, Aufbau, verwendete Materialien, Düngung, Pflanzenwahl, Pflege, Pflanzenvermehrung.

Gestaltung mit Topf- und Kübelpflanzen:

Pflanzenwahl von Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Hydrokulturwannen, Substratwahl, Pflanzgefäße.

Produktion von Schnitt- und Trockenblumen:

Vermehrung, Substrate, Kulturarbeiten, Kulturführung und Kulturpläne, Ansprüche, Verwendung, Ernte, Aufbereitung, Konditionieren, Lagern, Verpackung, Vermarktung.

Sonderverfahren:

Verfrühung und Treiberei.

Zierpflanzenproduktion im In- und Ausland:

Bedeutung und Struktur des Zierpflanzenbaus in Österreich, Marktverhältnisse, Absatzwege, Struktur des Zierpflanzenbaus der weltweit bedeutenden Länder.

Biotechnologische Produktion im Zierpflanzenbau:

Medienzusammensetzung, Herstellung von Medien, Ausgangsformen, Laboreinrichtung, steriles Arbeiten, Etablierung, Mikrovermehrung der wichtigsten gartenbaulichen Pflanzen, Gewebekultur, Meristemkultur, Eliza Test, Bedeutung Mikrovermehrung im Zierpflanzenbau.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei, römisch vier. und im römisch fünf. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.11 VERSUCHSTECHNIK UND PFLANZENZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    eigenständig Versuche im Gemüse- und Zierpflanzenbau planen, durchführen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    einen wissenschaftlichen Versuchsbericht erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Organisation des gartenbaulichen Versuchswesens und der Saatgutwirtschaft in Österreich kennen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Züchtungsverfahren für Pflanzen kennen;
  • Strichaufzählung
    die pflanzenbaulichen Züchtungsverfahren beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Anwendung der Züchtungsverfahren bei gartenbaulichen Kulturen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Vermehrung, Aufbereitung und Prüfung von Saat- und Pflanzgut kennen.

Lehrstoff:

Versuchwesen:

Aufgaben des Versuchswesen, Versuchswesen in Österreich, Forschung, Weitergabe, Organisation.

Veröffentlichungen über Versuche:

Eigenberichte, Publizistik, Datenbanken, Literaturrecherche.

Versuchstechnik:

Planung, Anlage, Durchführung, Auswertung, Erstellung eines Versuchsberichtes.

Züchtung:

Entwicklung, Bedeutung und Ziele der Pflanzenzüchtung, Evolution der Kulturpflanzen, Nutzung und Erhaltung genetischer Ressourcen.

Genetische Grundlagen:

Populationsgenetik, Selektionserfolg, Inzuchtdepression, Heterosis.

Allgemeine Zuchtziele:

Ertragszüchtung, Qualitätszüchtung, Resistenzzüchtung,

Toleranzzüchtung, Zuchtmethodik: Auslesezüchtung, Kombinationszüchtung, Hybridzüchtung, Mutationszüchtung, biotechnologische Zuchtverfahren, Erhaltungszüchtung, spezielle Pflanzenzüchtung im Zierpflanzen-, Gemüse- und Obstbau, Sortenschutz, Sortenzulassung, Saatgutanerkennung, Gentechnik in der Pflanzenzüchtung.

Anbau von Samenträgern:

Ausgangsmaterial, Vermehrungsvertrag, Kultur der Samenträger, Blütenbildung, natürliche und künstliche Bestäubung, Reife und Ernte.

Aufbereitung und Prüfung des Saatgutes:

Dreschen, Reinigen, Sortieren, Trocknen, Lagerung, Verpackung, Veredelung, Prüfung.

4.12 TECHNIK UND ENERGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über die theoretischen Voraussetzungen verfügen, um Maschinen, Verbrennungsmotoren, Geräte und technische Einrichtungen des Fachbereiches in Betrieb nehmen, warten, einstellen, reparieren und hinsichtlich Funktion und Eignung beurteilen zu können;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Werkstoffe, Maschinenelemente, Maschinen, Energieträger, Schmierstoffe, sowie elektrischen Einrichtungen kennen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz der Maschinen und technischen Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Kosten sowie der Sicherheits- und Rechtsvorschriften planen können;
  • Strichaufzählung
    Bauarten, Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse der im Erwerbsgartenbau verwendeten Gewächshaus- und Heizungsanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    Gewächshaus- und Heizungsanlagen nach biologischen, technischen, umweltspezifischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen und betreiben können;
  • Strichaufzählung
    die jeweils notwendigen Erfordernisse bezüglich Produktqualität, Arbeitsanforderungen, Umwelt, Arbeitnehmerschutz sowie sachspezifische Rechtsvorschriften umsetzen können.

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Festigkeitslehre, technische Darstellungsmethoden und Normen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Drehmoment.

Werkstoffkunde:

Metalle, Kunststoffe, Maschinenelemente, Treibstoffe, Schmiermittel.

Traktoren und Anhänger:

Arbeitsweise, Motoren, Kupplung, Kraftübertragung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten.

Elektrische Maschinen, Anlagen- und Energietechnik:

Elektromotoren, Beleuchtung und Notstromeinrichtungen, Leitungs-, Unfallschutz, elektronische Einrichtungen, Geräte und Steuerungen.

Maschinen des Gartenbaus:

Bodenbearbeitung Saat und Einzelkornsaat, Pflanzung, Pflege, Pflanzenschutz, Düngung, Beregnung, Ernte, Mähen, Mulchen, Kompostieren.

Kosten der Mechanisierung.

Gewächshausanlagen:

Produktionsgewächshäuser und Verkaufsgewächshäuser, Lager, Arbeitsräume, Sozialräume, Heizungsanlagen, Nebenräume, Funktion und Anordnung, Sicherheit und Arbeitnehmerschutz, Inneneinrichtungen von Gewächshäusern, Wasserversorgung, Düngeanlagen, Transport. Bauweisen und Planung von Gewächshaus- und Heizungsanlagen, Bauabwicklung.

Planung eines Gewächshausbetriebes je nach vorgesehenen Kulturen. Klimaabhängige Wachstumsfaktoren.

Klimatisierung von Gewächshäusern im Sommer und Winter, Steuerung, Automatisation, Heizungssysteme, Energieeinsparungs- und Umweltschutzmaßnahmen.

  1. Ziffer 5
    UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

5.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. Jahrgang 1 Wochenstunde und im römisch fünf. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb von Übungsfirmen zu nutzen.

5.3 MARKETING UND MANAGEMENT

Siehe Anlage 1.2.

5.4 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

5.5 RECHT

Siehe Anlage 1.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

7. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2016

Gesetzesnummer

20003547

Dokumentnummer

NOR40081513