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Anl. 1/07

Fassungen
01.09.2006 bis 31.08.2008 — · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0701.09.200831.08.2020 § → § · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 201/2016
Anl. 1/0701.09.200631.08.2008 § → § · 2 Dokumente
Anl. 1/0701.09.200431.08.2008 BGBl. II Nr. 331/2004 (Stammfassung)

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Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 331 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.2004BGBl. II Nr. 331/2004

Außerkrafttretensdatum

31.08.2008

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Zum In- und Außerkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 2,

Text

                                                          Anlage 1.7

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND

                        ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT

                         I. STUNDENTAFEL *1)

        (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Pflichtgegenstände

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

1.  Religion ................   2    2    2    2    2         10

2.  Humanwissenschaften und

     Sprache:

2.1  Deutsch .................   2    2    2    2    2         10

2.2  Kommunikation und

     Präsentation *2) ........   -    -    2    -    -          2

2.3  Lebende Fremdsprache *3)    2    2    2    2    2         10

2.4  Zweite lebende

     Fremdsprache *3) ........   -    -    2    2    2          6

2.5  Geschichte und Politische

     Bildung .................   -    -    -    3    2          5

2.6  Geographie ..............   3    -    -    -    -          3

2.7  Psychologie und

     Philosophie .............   -    -    -    -    2          2

3.  Kunst und Kultur:

3.1  Bildnerische Erziehung

     und Gestaltung ..........   2    2    -    -    -          4

3.2  Musikerziehung ..........   2    -    -    -    -          2

4. Naturwissenschaften:

4.1  Angewandte Physik .......   3    -    -    -    -          3

4.2  Angewandte Chemie .......   2    2    -    -    -          4

4.3  Angewandte Biologie *4) .   3    4    -    -    -          7

4.4  Angewandte Mathematik ...   2    2    2    2    2         10

4.5  Chemisches und

     biotechnologisches

     Laboratorium ............   -    2    2    -    -          4

4.6  Angewandte Informatik ...   2    2    -    -    -          4

5. Landwirtschaft:

5.1  Pflanzen- und

     Gartenbau *4) ...........   -    -    3    3    3          9

5.2  Nutztierhaltung *4) .....   -    -    3    2    3          8

5.3  Landwirtschafts- und

     Gartenbaupraktikum ......   3    3    3    3    -         12

5.4  Ländliche Entwicklung ...   -    -    -    -    2          2

6. Ernährung:

6.1  Ernährung und

     Lebensmitteltechnologie .   -    3    3    3    3         12

6.2  Küchenführung und

     Lebensmittelverarbeitung    3    3    3    3    -         12

7.  Unternehmensführung und

     Recht:

7.1  Volkswirtschaft .........   -    -    -    -    2          2

7.2  Betriebswirtschaft u.

     Rechnungswesen *4) ......   -    2    4    4    3         13

7.3  Marketing ...............   -    -    -    -    3          3

7.4  Haushaltsmanagement *4) .   2    3    -    -    -          5

7.5  Qualitätsmanagement .....   -    -    -    2    -          2

7.6  Projektmanagement .......   -    -    -    2    -          2

7.7  Recht ...................   -    -    -    -    2          2

8.  Leibesübungen ...........   2    2    2    2    -          8

____________________________________________________________________

     Gesamtwochenstundenzahl .  35   36   35   37   35        178

9.  Pflichtpraktikum  Abschnitt I     4 Wochen zwischen dem II. und

                                       III. Jahrgang

                       Abschnitt II   14 Wochen zwischen dem

                                      III. und IV. Jahrgang

                       Abschnitt III   4 Wochen zwischen dem IV. und

                                       V. Jahrgang

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Freigegenstände

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

     Konversation in lebenden

     Fremdsprachen ...........   2    2    2    2    2         10

     Computerunterstützte

     Textverarbeitung ........   2    -    -    -    -          2

     Qualitätsmanagement .....   -    -    -    -    2          2

     Leibesübungen ...........   -    -    -    -    2          2

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Unverbindliche Übungen

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

     Musikerziehung ..........   1    1    1    1    1          5

     Leibesübungen ...........   2    2    2    2    2         10

____________________________________________________________________

     Förderunterricht *5)

____________________________________________________________________

     Deutsch

     Lebende Fremdsprache

     Angewandte Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch drei der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Mit Übungen.

*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ihre eigene Persönlichkeit und die ihrer Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    bedeutsame Lebensprobleme aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Stufen der Persönlichkeitsentwicklung bis zum Erwachsenen kennen, sich der erzieherischen Verantwortung bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    pädagogische und psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
  • Strichaufzählung
    sich mit Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein bewusstes Handeln erarbeiten können.

Lehrstoff:

Pädagogik:

Erziehungsbegriff, Erziehungsziele und -methoden.

Psychische Funktionen und Kräfte:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken, Theorien und Techniken des Lernens, tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Entwicklungspsychologie:

Anlage und Umwelt, Kindes- und Jugendalter, individuelle und soziale Probleme des erwachsenen und des alternden Menschen, Aggressionsforschung.

Sozialpsychologie:

Sozialisation, menschliche Beziehungsformen, Konflikte, massenpsychologische Phänomene, Werbepsychologie.

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis, Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Logik.

Mensch und Werte:

Werteproblematik, Ethik, Ästhetik.

Mensch und Natur:

ökologische Denkmuster, Natur - Technik - Gesellschaft.

Mensch, Transzendenz und Metaphysik:

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

3. KUNST UND KULTUR

3.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Formen der Umwelt bildnerisch wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Schriftarten kennen und sie schreiben und zeichnen können;
  • Strichaufzählung
    textil- und kunsthandwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien nach ästhetischen, kulturellen, wirtschaftlichen und arbeitstechnischen Grundsätzen herstellen und pflegen können;
  • Strichaufzählung
    die Form- und Farbgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks Freude empfinden.

Lehrstoff:

Zeichnen, Malen, Modellieren:

Geometrische Körper, Naturformen, Licht und Schatten, Abstraktion von Naturstudien.

Schrift:

Gebrauchsschriften, Zierschriften, Verbinden von Schrift und Ornament.

Design:

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, graphische, dekorative und künstlerische Gestaltung, Formgebung von unterschiedlichen Werkstoffen, Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Kunstbetrachtung:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel, formale und inhaltliche Analyse von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerkes.

Textiles- und kunsthandwerkliches Gestalten:

Textile und kunsthandwerkliche Techniken, Handarbeitstechniken, Materialberechnung anhand von Werkstücken.

Materialien:

Textile und ergänzende Rohstoffe, Zubehör, Behandlung und Verwendung.

3.2 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    mit Freude singen und Musik hören;
  • Strichaufzählung
    für das richtige Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen und Singstimmen vom Blatt lesen können;
  • Strichaufzählung
    ein- und mehrstimmige Lieder singen können und die Entwicklung der abendländischen Musik im Überblick kennen.

Lehrstoff:

Notenlehre und Tonsysteme:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen, Tempo-, Dynamik- und Vortragszeichen, Chorpartitur, Dur- und Molltonleiter.

Musikgeschichte:

Anfänge, Barock, Wiener Klassik, Romantik, Musik des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart.

4. NATURWISSENSCHAFTEN

4.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

4.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

4.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

4.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

4.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1.

4.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

5. LANDWIRTSCHAFT

5.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Produktion pflanzlicher Lebens- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    integrierte Produktionsverfahren und biologische Wirtschaftsweisen beurteilen und planen können;
  • Strichaufzählung
    Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne für Ackerbau und Grünland aufstellen und begründen können;
  • Strichaufzählung
    für eine gegebene Situation Konzepte für Saatpflege, Unkrautregulierung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Feldversuche planen, auswerten und interpretieren können und eine Pflanzen- und Sortenwahl treffen können;
  • Strichaufzählung
    die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Ansprüche des Marktes und der innerbetrieblichen Verarbeitung und Verwertung in pflanzen- und gartenbauliche Entscheidungen einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung des Selbstversorgergartenbaues kennen;
  • Strichaufzählung
    einen standortgerechten Haus- und Wohngarten für einen bäuerlichen Haushalt planen können;
  • Strichaufzählung
    die Vernetzung des ökologischen und wirtschaftlichen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit umsetzen können.

Lehrstoff:

Boden:

Geologische Grundlagen der Bodenbildung, bodenbildende Prozesse und Bodentypen, Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz, Bodenbewertung.

Agrarmeteorologische Grundlagen:

Klimafaktoren, Lenkung des Bestandesklimas.

Kulturmaßnahmen:

Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Düngung, Saat, Pflegemaßnahmen, Pflanzenschutz.

Produktion am Ackerland:

Getreide, Hackfrüchte, Eiweißpflanzen, Ölpflanzen, Feldfutterbau, nachwachsende Rohstoffe.

Produktion am Dauergrünland:

Pflanzen des Dauergrünlandes und Pflanzenbestände, Bestandesbewertung, Bewirtschaftungsintensitäten und Nutzungsformen, Weideplan, Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Grünlanderneuerung und -neuanlage.

Gemüsebau:

Blattgemüse, Kohlgemüse, Fruchtgemüse, Gewürz- und Heilkräuter, Zwiebel- und Lauchgemüse, Hülsenfrüchte, Wurzel- und Knollengemüse, Feldgemüsebau, Dauerkulturen.

Obstbau:

Anatomie, Morphologie und Physiologie der Obstgewächse, Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstbau, betriebs- und marktwirtschaftliche Fragen, Obstverarbeitung.

Zierpflanzenbau:

Laub- und Nadelgehölze, Hecken, Stauden, Zwiebel- und Knollenpflanzen, Sommerblumen.

Gestaltung:

Bauerngarten und Wohngarten.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.3 LANDWIRTSCHAFTS- UND GARTENBAUPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die häufigsten Arbeitsverfahren eines landwirtschaftlichen Betriebes und im Selbstversorgergartenbau kennen und ausführen können;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können;
  • Strichaufzählung
    landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen und einstellen können;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Abläufe erfassen und beurteilen sowie für ausgewählte Situationen praxisorientierte Problemlösungen entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben und Managementtechniken einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen und bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.

Lehrstoff:

Pflanzenbau:

Vermehrung, Pflanzung und Anbau, Vegetationsbeobachtung- und -bewertung, Bodenbearbeitung, Pflegemaßnahmen, Düngeraufbereitung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung im Ackerbau, im Gemüse- und Obstbau, in der Grünlandbewirtschaftung, in den verschiedenen Formen des Landbaus.

Nutztierhaltung:

Futterbereitung, Fütterung und Haltung, Züchtung, Pflege- und Hygienemaßnahmen, Nutzung, Tierbeobachtung und -beurteilung, Herdenmanagement bei verschiedenen Nutztierarten.

Gartenbau:

Kleinklima, Vermehrung, Saat und Pflanzung, Bodenbearbeitung, Pflege, Düngung, Pflanzenschutz, Ernte und Lagerung, Topfen und Bindereiarbeiten.

Forstwirtschaft:

Bestandesbegründung, naturnahe Methoden der Waldpflege.

Veredelung und Vermarktung:

Be- und Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Qualitätssicherung, Hygienebestimmungen und gesetzliche Vorschriften, Vermarktung.

Landtechnik:

Bedienung, Einstellung und Wartung von Maschinen und Geräten, Traktorfahrtheorie und -praxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F.

Dienstleistungen im ländlichen Raum:

Grünraumpflege und -gestaltung, Energiemanagement und Abfallbewirtschaftung.

Betriebsmanagement:

Erhebung und Führung der relevanten Betriebsdaten, Arbeitsplanung, Arbeitswirtschaft und Controlling, Unfallschutz.

5.4 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

6. ERNÄHRUNG

6.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen;
  • Strichaufzählung
    prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.

Lehrstoff:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung, Kreislauf der Stoffe in der Natur, Aufgaben der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Folgen der Über- und Unterversorgung, Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.

Getränke und Zusatzstoffe:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie, alternative Produktionsformen, Ernährung verschiedener Zielgruppen, außer Hausverpflegung, Lebensmittelrecht.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung, Alternative Ernährungsformen, Essstörungen, Welternährung.

Verarbeitung und Konservierung:

Lebensmittelhygiene, -richtlinien, Qualitätssicherung, Lagerungsbedingungen, Lagerfähigkeit, Konservierungsstoffe, Konservierungsmethoden, Lebensmittelvergiftung.

Sensorik von Lebensmitteln:

Begriffsbestimmungen, Prüfpersonen, Sinnesphysiologie, Normen und Prüfverfahren.

6.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Herstellung von Speisen und Getränken für Haushalt und Großbetrieb nach ernährungswissenschaftlichen, küchentechnischen, wirtschaftlichen, und ökologischen Grundsätzen planen, organisieren, durchführen und evaluieren können;
  • Strichaufzählung
    den Lebensmitteleinkauf und die Speisenzubereitung planen, organisieren und evident halten können;
  • Strichaufzählung
    Obst, Gemüse, Getreide und Fleisch verarbeiten, konservieren, bevorraten und vermarkten können;
  • Strichaufzählung
    Speisen ansprechend anbieten können;
  • Strichaufzählung
    Küchenmaschinen und -geräte funktionsgerecht, rationell und unfallsicher bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Hygienepläne erstellen sowie überprüfen können und zur verantwortungsvollen Übernahme von Aufgaben in Verpflegungsbetrieben bereit sein.

Lehrstoff:

Organisation:

Einzelplatzküche und Betriebsküche, Einsatz und Wartung von Maschinen und Geräten, Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel, Hygienevorschriften, Nährwert-, Mengen- und Preiskalkulationen, Qualitäts- und Preisvergleiche, Vergleiche von Arbeitsmethoden, Lagerung und Kontrolle von Vorräten, Großküchenführung, Herstellung, Lagerung und Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten für Haushalt, Großküche und Agrartourismus, Gesamtorganisation, Kostpläne, Sonderkostformen.

Zubereitung:

Grundrezepte und Garmachungsarten von einfachen Speisen der österreichischen Küche, Abwandlung und Erweiterung der Grundrezepte, Garmachungsarten, Menüplanung, regionale Gerichte, Anrichten und Garnieren von Speisen, Menüs nach ernährungswissenschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen optimieren, Menüs für besondere Anlässe, Getränke, Spezialitäten der regionalen, nationalen und internationalen Küche, Patisserie.

Lebensmittelverarbeitung:

Obst- und Gemüseverarbeitung, Kräuter, Getreideerzeugnisse, Fleischverarbeitung, Herstellung von Fleisch- und Fleischdauerwaren, Konservierungstechniken.

  1. Ziffer 7
    UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

7.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

7.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

7.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

7.4 HAUSHALTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    landwirtschaftliche und institutionelle Haushalte nach sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten effizient planen, organisieren, einrichten und pflegen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Anschaffung und dem sachgerechten Einsatz moderner Ausrüstungs- und Reinigungstechnologien einschließlich Entsorgung die Anforderungen der Arbeitsgestaltung, die Bestimmungen des Umweltschutzes und die Sicherheitsvorschriften beachten;
  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten im Haushalt nach ergonomischen, hygienischen, ökologischen und unfallverhütenden Aspekten selbstständig planen, beurteilen und durchführen können, wobei die Gesundheit der im Haushalt lebenden und arbeitenden Personen Priorität hat;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanalysen und Planungstechniken durchführen und Dienstleistungen anbieten können;
  • Strichaufzählung
    die personellen, arbeitswirtschaftlichen und räumlichen Anforderungen der bäuerlichen Gästebeherbergung und Direktvermarktung kennen und die Bedürfnisse des Gastes/Kunden mit den Gegebenheiten des landwirtschaftlichen Haushaltes abstimmen können.

Lehrstoff:

Haushaltsökonomie und –soziologie:

Haushaltsformen, Funktionen der Privat- und Großhaushalte.

Haushaltshygiene:

Hygienestandards, Hygienepläne, Maßnahmen und Kontrolle.

Haushaltsökologie:

Umweltschutz und Kreislaufdenken, Recycling, Abfallvermeidung, -trennung, -entsorgung.

Ergonomie:

Menschliche Arbeitsleistung, Arbeitsbelastung, Einfluss von Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung.

Tischkultur und Service:

Esskultur, Tischzubehör, Gedeckarten, Tischgestaltung und Dekoration, Servierarten und –systeme, Getränkeservice, Speisen-, Menü- und Getränkearten, Buffet, Bankett, Arbeiten am Tisch des Gastes.

Arbeitsorganisation:

Datenermittlung und -analyse im Haushalt und Dienstleistungsbereich, Großhaushalt und institutioneller Haushalt, Personalorganisation.

Management im Dienstleistungsbereich:

Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, innovative Dienstleistungen, persönliche, familiäre und betriebliche Voraussetzungen, Zielgruppen, Vermarktungsformen, betriebliche Infrastruktur.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch eins. Jahrgang 1 Wochenstunde und im römisch zwei. Jahrgang 2 Wochenstunden.

7.5 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.6 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.7 RECHT

Siehe Anlage 1.

8. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Gesetzesnummer

20003547

Dokumentnummer

NOR40055243

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 331 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 07

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2020aufgehoben durch BGBl. II Nr. 201/2016

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

1. Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2,)

1.9.2006 römisch eins. Jahrgang

1.9.2006 römisch zwei. Jahrgang

1.9.2006 römisch drei. Jahrgang

1.9.2007 römisch vier. Jahrgang

1.9.2008 römisch fünf. Jahrgang

2. Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 3, Absatz eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2016,)

Text

                                                          Anlage 1.7

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND

                        ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT

                         I. STUNDENTAFEL *1)

        (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Pflichtgegenstände

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

1.  Religion ................   2    2    2    2    2         10

2.  Humanwissenschaften und

     Sprache:

2.1  Deutsch .................   2    2    2    2    2         10

2.2  Kommunikation und

     Präsentation *2) ........   -    -    2    -    -          2

2.3  Lebende Fremdsprache *3)    2    2    2    2    2         10

2.4  Zweite lebende

     Fremdsprache *3) ........   -    -    2    2    2          6

2.5  Geschichte und Politische

     Bildung .................   -    -    -    3    2          5

2.6  Geographie ..............   3    -    -    -    -          3

2.7  Psychologie und

     Philosophie .............   -    -    -    -    2          2

3.  Kunst und Kultur:

3.1  Bildnerische Erziehung

     und Gestaltung ..........   2    2    -    -    -          4

3.2  Musikerziehung ..........   2    -    -    -    -          2

4. Naturwissenschaften:

4.1  Angewandte Physik .......   3    -    -    -    -          3

4.2  Angewandte Chemie .......   2    2    -    -    -          4

4.3  Angewandte Biologie *4) .   3    4    -    -    -          7

4.4  Angewandte Mathematik ...   2    2    2    2    2         10

4.5  Chemisches und

     biotechnologisches

     Laboratorium ............   -    2    2    -    -          4

4.6  Angewandte Informatik ...   2    2    -    -    -          4

5. Landwirtschaft:

5.1  Pflanzen- und

     Gartenbau *4) ...........   -    -    3    3    3          9

5.2  Nutztierhaltung *4) .....   -    -    3    2    3          8

5.3  Landwirtschafts- und

     Gartenbaupraktikum ......   3    3    3    3    -         12

5.4  Ländliche Entwicklung ...   -    -    -    -    2          2

6. Ernährung:

6.1  Ernährung und

     Lebensmitteltechnologie .   -    3    3    3    3         12

6.2  Küchenführung und

     Lebensmittelverarbeitung    3    3    3    3    -         12

7.  Unternehmensführung und

     Recht:

7.1  Volkswirtschaft .........   -    -    -    -    2          2

7.2  Betriebswirtschaft u.

     Rechnungswesen *4) ......   -    2    4    4    3         13

7.3  Marketing ...............   -    -    -    -    3          3

7.4  Haushaltsmanagement *4) .   2    3    -    -    -          5

7.5  Qualitätsmanagement .....   -    -    -    2    -          2

7.6  Projektmanagement .......   -    -    -    2    -          2

7.7  Recht ...................   -    -    -    -    2          2

8.  Bewegung und Sport ......   2    2    2    2    -          8

____________________________________________________________________

     Gesamtwochenstundenzahl .  35   36   35   37   35        178

9.  Pflichtpraktikum  Abschnitt I     4 Wochen zwischen dem II. und

                                       III. Jahrgang

                       Abschnitt II   14 Wochen zwischen dem

                                      III. und IV. Jahrgang

                       Abschnitt III   4 Wochen zwischen dem IV. und

                                       V. Jahrgang

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Freigegenstände

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

     Konversation in lebenden

     Fremdsprachen ...........   2    2    2    2    2         10

     Computerunterstützte

     Textverarbeitung ........   2    -    -    -    -          2

     Qualitätsmanagement .....   -    -    -    -    2          2

     Bewegung und Sport ......   -    -    -    -    2          2

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Unverbindliche Übungen

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

     Musikerziehung ..........   1    1    1    1    1          5

     Bewegung und Sport ......   2    2    2    2    2         10

____________________________________________________________________

     Förderunterricht *5)

____________________________________________________________________

     Deutsch

     Lebende Fremdsprache

     Angewandte Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch drei der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Mit Übungen.

*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ihre eigene Persönlichkeit und die ihrer Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    bedeutsame Lebensprobleme aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Stufen der Persönlichkeitsentwicklung bis zum Erwachsenen kennen, sich der erzieherischen Verantwortung bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    pädagogische und psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
  • Strichaufzählung
    sich mit Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein bewusstes Handeln erarbeiten können.

Lehrstoff:

Pädagogik:

Erziehungsbegriff, Erziehungsziele und -methoden.

Psychische Funktionen und Kräfte:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken, Theorien und Techniken des Lernens, tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Entwicklungspsychologie:

Anlage und Umwelt, Kindes- und Jugendalter, individuelle und soziale Probleme des erwachsenen und des alternden Menschen, Aggressionsforschung.

Sozialpsychologie:

Sozialisation, menschliche Beziehungsformen, Konflikte, massenpsychologische Phänomene, Werbepsychologie.

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis, Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Logik.

Mensch und Werte:

Werteproblematik, Ethik, Ästhetik.

Mensch und Natur:

ökologische Denkmuster, Natur – Technik – Gesellschaft.

Mensch, Transzendenz und Metaphysik:

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

3. KUNST UND KULTUR

3.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Formen der Umwelt bildnerisch wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Schriftarten kennen und sie schreiben und zeichnen können;
  • Strichaufzählung
    textil- und kunsthandwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien nach ästhetischen, kulturellen, wirtschaftlichen und arbeitstechnischen Grundsätzen herstellen und pflegen können;
  • Strichaufzählung
    die Form- und Farbgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks Freude empfinden.

Lehrstoff:

Zeichnen, Malen, Modellieren:

Geometrische Körper, Naturformen, Licht und Schatten, Abstraktion von Naturstudien.

Schrift:

Gebrauchsschriften, Zierschriften, Verbinden von Schrift und Ornament.

Design:

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, graphische, dekorative und künstlerische Gestaltung, Formgebung von unterschiedlichen Werkstoffen, Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Kunstbetrachtung:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel, formale und inhaltliche Analyse von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerkes.

Textiles- und kunsthandwerkliches Gestalten:

Textile und kunsthandwerkliche Techniken, Handarbeitstechniken, Materialberechnung anhand von Werkstücken.

Materialien:

Textile und ergänzende Rohstoffe, Zubehör, Behandlung und Verwendung.

3.2 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    mit Freude singen und Musik hören;
  • Strichaufzählung
    für das richtige Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen und Singstimmen vom Blatt lesen können;
  • Strichaufzählung
    ein- und mehrstimmige Lieder singen können und die Entwicklung der abendländischen Musik im Überblick kennen.

Lehrstoff:

Notenlehre und Tonsysteme:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen, Tempo-, Dynamik- und Vortragszeichen, Chorpartitur, Dur- und Molltonleiter.

Musikgeschichte:

Anfänge, Barock, Wiener Klassik, Romantik, Musik des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart.

4. NATURWISSENSCHAFTEN

4.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

4.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

4.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

4.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

4.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1.

4.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

5. LANDWIRTSCHAFT

5.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Produktion pflanzlicher Lebens- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    integrierte Produktionsverfahren und biologische Wirtschaftsweisen beurteilen und planen können;
  • Strichaufzählung
    Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne für Ackerbau und Grünland aufstellen und begründen können;
  • Strichaufzählung
    für eine gegebene Situation Konzepte für Saatpflege, Unkrautregulierung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Feldversuche planen, auswerten und interpretieren können und eine Pflanzen- und Sortenwahl treffen können;
  • Strichaufzählung
    die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Ansprüche des Marktes und der innerbetrieblichen Verarbeitung und Verwertung in pflanzen- und gartenbauliche Entscheidungen einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung des Selbstversorgergartenbaues kennen;
  • Strichaufzählung
    einen standortgerechten Haus- und Wohngarten für einen bäuerlichen Haushalt planen können;
  • Strichaufzählung
    die Vernetzung des ökologischen und wirtschaftlichen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit umsetzen können.

Lehrstoff:

Boden:

Geologische Grundlagen der Bodenbildung, bodenbildende Prozesse und Bodentypen, Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz, Bodenbewertung.

Agrarmeteorologische Grundlagen:

Klimafaktoren, Lenkung des Bestandesklimas.

Kulturmaßnahmen:

Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Düngung, Saat, Pflegemaßnahmen, Pflanzenschutz.

Produktion am Ackerland:

Getreide, Hackfrüchte, Eiweißpflanzen, Ölpflanzen, Feldfutterbau, nachwachsende Rohstoffe.

Produktion am Dauergrünland:

Pflanzen des Dauergrünlandes und Pflanzenbestände, Bestandesbewertung, Bewirtschaftungsintensitäten und Nutzungsformen, Weideplan, Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Grünlanderneuerung und -neuanlage.

Gemüsebau:

Blattgemüse, Kohlgemüse, Fruchtgemüse, Gewürz- und Heilkräuter, Zwiebel- und Lauchgemüse, Hülsenfrüchte, Wurzel- und Knollengemüse, Feldgemüsebau, Dauerkulturen.

Obstbau:

Anatomie, Morphologie und Physiologie der Obstgewächse, Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstbau, betriebs- und marktwirtschaftliche Fragen, Obstverarbeitung.

Zierpflanzenbau:

Laub- und Nadelgehölze, Hecken, Stauden, Zwiebel- und Knollenpflanzen, Sommerblumen.

Gestaltung:

Bauerngarten und Wohngarten.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.3 LANDWIRTSCHAFTS- UND GARTENBAUPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die häufigsten Arbeitsverfahren eines landwirtschaftlichen Betriebes und im Selbstversorgergartenbau kennen und ausführen können;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können;
  • Strichaufzählung
    landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen und einstellen können;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Abläufe erfassen und beurteilen sowie für ausgewählte Situationen praxisorientierte Problemlösungen entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben und Managementtechniken einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen und bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.

Lehrstoff:

Pflanzenbau:

Vermehrung, Pflanzung und Anbau, Vegetationsbeobachtung- und -bewertung, Bodenbearbeitung, Pflegemaßnahmen, Düngeraufbereitung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung im Ackerbau, im Gemüse- und Obstbau, in der Grünlandbewirtschaftung, in den verschiedenen Formen des Landbaus.

Nutztierhaltung:

Futterbereitung, Fütterung und Haltung, Züchtung, Pflege- und Hygienemaßnahmen, Nutzung, Tierbeobachtung und -beurteilung, Herdenmanagement bei verschiedenen Nutztierarten.

Gartenbau:

Kleinklima, Vermehrung, Saat und Pflanzung, Bodenbearbeitung, Pflege, Düngung, Pflanzenschutz, Ernte und Lagerung, Topfen und Bindereiarbeiten.

Forstwirtschaft:

Bestandesbegründung, naturnahe Methoden der Waldpflege.

Veredelung und Vermarktung:

Be- und Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Qualitätssicherung, Hygienebestimmungen und gesetzliche Vorschriften, Vermarktung.

Landtechnik:

Bedienung, Einstellung und Wartung von Maschinen und Geräten, Traktorfahrtheorie und -praxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F.

Dienstleistungen im ländlichen Raum:

Grünraumpflege und -gestaltung, Energiemanagement und Abfallbewirtschaftung.

Betriebsmanagement:

Erhebung und Führung der relevanten Betriebsdaten, Arbeitsplanung, Arbeitswirtschaft und Controlling, Unfallschutz.

5.4 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

6. ERNÄHRUNG

6.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen;
  • Strichaufzählung
    prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.

Lehrstoff:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung, Kreislauf der Stoffe in der Natur, Aufgaben der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Folgen der Über- und Unterversorgung, Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.

Getränke und Zusatzstoffe:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie, alternative Produktionsformen, Ernährung verschiedener Zielgruppen, außer Hausverpflegung, Lebensmittelrecht.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung, Alternative Ernährungsformen, Essstörungen, Welternährung.

Verarbeitung und Konservierung:

Lebensmittelhygiene, -richtlinien, Qualitätssicherung, Lagerungsbedingungen, Lagerfähigkeit, Konservierungsstoffe, Konservierungsmethoden, Lebensmittelvergiftung.

Sensorik von Lebensmitteln:

Begriffsbestimmungen, Prüfpersonen, Sinnesphysiologie, Normen und Prüfverfahren.

6.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Herstellung von Speisen und Getränken für Haushalt und Großbetrieb nach ernährungswissenschaftlichen, küchentechnischen, wirtschaftlichen, und ökologischen Grundsätzen planen, organisieren, durchführen und evaluieren können;
  • Strichaufzählung
    den Lebensmitteleinkauf und die Speisenzubereitung planen, organisieren und evident halten können;
  • Strichaufzählung
    Obst, Gemüse, Getreide und Fleisch verarbeiten, konservieren, bevorraten und vermarkten können;
  • Strichaufzählung
    Speisen ansprechend anbieten können;
  • Strichaufzählung
    Küchenmaschinen und -geräte funktionsgerecht, rationell und unfallsicher bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Hygienepläne erstellen sowie überprüfen können und zur verantwortungsvollen Übernahme von Aufgaben in Verpflegungsbetrieben bereit sein.

Lehrstoff:

Organisation:

Einzelplatzküche und Betriebsküche, Einsatz und Wartung von Maschinen und Geräten, Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel, Hygienevorschriften, Nährwert-, Mengen- und Preiskalkulationen, Qualitäts- und Preisvergleiche, Vergleiche von Arbeitsmethoden, Lagerung und Kontrolle von Vorräten, Großküchenführung, Herstellung, Lagerung und Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten für Haushalt, Großküche und Agrartourismus, Gesamtorganisation, Kostpläne, Sonderkostformen.

Zubereitung:

Grundrezepte und Garmachungsarten von einfachen Speisen der österreichischen Küche, Abwandlung und Erweiterung der Grundrezepte, Garmachungsarten, Menüplanung, regionale Gerichte, Anrichten und Garnieren von Speisen, Menüs nach ernährungswissenschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen optimieren, Menüs für besondere Anlässe, Getränke, Spezialitäten der regionalen, nationalen und internationalen Küche, Patisserie.

Lebensmittelverarbeitung:

Obst- und Gemüseverarbeitung, Kräuter, Getreideerzeugnisse, Fleischverarbeitung, Herstellung von Fleisch- und Fleischdauerwaren, Konservierungstechniken.

  1. Ziffer 7
    UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

7.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

7.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

7.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

7.4 HAUSHALTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    landwirtschaftliche und institutionelle Haushalte nach sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten effizient planen, organisieren, einrichten und pflegen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Anschaffung und dem sachgerechten Einsatz moderner Ausrüstungs- und Reinigungstechnologien einschließlich Entsorgung die Anforderungen der Arbeitsgestaltung, die Bestimmungen des Umweltschutzes und die Sicherheitsvorschriften beachten;
  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten im Haushalt nach ergonomischen, hygienischen, ökologischen und unfallverhütenden Aspekten selbstständig planen, beurteilen und durchführen können, wobei die Gesundheit der im Haushalt lebenden und arbeitenden Personen Priorität hat;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanalysen und Planungstechniken durchführen und Dienstleistungen anbieten können;
  • Strichaufzählung
    die personellen, arbeitswirtschaftlichen und räumlichen Anforderungen der bäuerlichen Gästebeherbergung und Direktvermarktung kennen und die Bedürfnisse des Gastes/Kunden mit den Gegebenheiten des landwirtschaftlichen Haushaltes abstimmen können.

Lehrstoff:

Haushaltsökonomie und –soziologie:

Haushaltsformen, Funktionen der Privat- und Großhaushalte.

Haushaltshygiene:

Hygienestandards, Hygienepläne, Maßnahmen und Kontrolle.

Haushaltsökologie:

Umweltschutz und Kreislaufdenken, Recycling, Abfallvermeidung, -trennung, -entsorgung.

Ergonomie:

Menschliche Arbeitsleistung, Arbeitsbelastung, Einfluss von Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung.

Tischkultur und Service:

Esskultur, Tischzubehör, Gedeckarten, Tischgestaltung und Dekoration, Servierarten und –systeme, Getränkeservice, Speisen-, Menü- und Getränkearten, Buffet, Bankett, Arbeiten am Tisch des Gastes.

Arbeitsorganisation:

Datenermittlung und -analyse im Haushalt und Dienstleistungsbereich, Großhaushalt und institutioneller Haushalt, Personalorganisation.

Management im Dienstleistungsbereich:

Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, innovative Dienstleistungen, persönliche, familiäre und betriebliche Voraussetzungen, Zielgruppen, Vermarktungsformen, betriebliche Infrastruktur.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch eins. Jahrgang 1 Wochenstunde und im römisch zwei. Jahrgang 2 Wochenstunden.

7.5 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.6 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.7 RECHT

Siehe Anlage 1.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

9. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2016

Gesetzesnummer

20003547

Dokumentnummer

NOR40081518