Norm Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage I× ▾ ‹›Gliederung Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage I Fassungen (Gesetz) ab 20.08.1958 — BGBl. Nr. 203/1958 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.08.1958 BGBl. Nr. 203/1958 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.08.1958 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1AnlagenAnl. 1UNTERANLAGE A ZU ANLAGE I | Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich 1)Anl. 2UNTERANLAGE B ZU ANLAGE I | Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien 1)Anl. 3UNTERANLAGE C ZU ANLAGE I | Umtausch der Schuldverschreibungen der Preussischen Äußeren Anleihe von 1926 und 1927Anl. 4UNTERANLAGE D ZU ANLAGE I | Gemeinsame Erklärung über die Umstellung und Regelung der ausländischen Goldmark-Anleihen deutscher GemeindenAnl. 5UNTERANLAGE E ZU ANLAGE I | Briefwechsel über die Regelung der Verbindlichkeiten der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden aus Einzahlungen von Schuldnern im Saargebiet sowie in Österreich, Frankreich, Luxemburg und Belgien