Norm Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage III× ▾ ‹›Gliederung Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage III Fassungen (Gesetz) ab 20.08.1958 — BGBl. Nr. 203/1958 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.08.1958 BGBl. Nr. 203/1958 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.08.1958 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1AnlagenAnl. 1UNTERANLAGE ZU ANLAGE III | Briefwechsel zwischen Vertretern der Gläubiger und der Schuldner enthaltend zusätzliche Vereinbarungen, die sie in bezug auf Anlage III getroffen haben