Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
01.01.2004 bis 31.12.2006 — BGBl. II Nr. 363/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 301.01.200431.12.2006 BGBl. II Nr. 363/2004 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flexibilisierungsklausel - Bestimmung der Bundesanstalt für

Alpenländische Milchwirtschaft

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2004BGBl. II Nr. 363/2004

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 2,

Text

Projektprogramm

Paragraph 3, Ziel der Organisationseinheit ist es, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung gemäß Paragraph 2, des Bundeshaushaltsgesetzes

  1. Ziffer eins
    Effiziente Wahrnehmung der Schlüsselaufgaben und der daraus resultierenden Leistungen der BAM Rotholz
    • Strichaufzählung
      Optimierung der Kosten- und Leistungsrechnung und Implementierung eines umfassenden Controllingsystems und Berichtwesens zur Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm (Personal- und Budgetcontrolling etc.)
    • Strichaufzählung
      Aufbau einer "Leistungsorientierten Steuerung der BAM Rotholz" inklusive aussagefähiger Leistungsindikatoren zur Optimierung der Kosten der Leistungserbringung und um Entscheidungen über allfällige Fremdvergaben treffen zu können
    • Strichaufzählung
      Erhöhung der Kostendeckung bei den einzelnen Leistungen der BAM Rotholz
    • Strichaufzählung
      Erhöhung der Einnahmen in Relation zu den Ausgaben
  2. Ziffer 2
    Budgetbedarf und Leistungsniveau
    - Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleich
    bleibender Leistungsqualität
  3. Ziffer 3
    Steigerung des Bekanntheitsgrades der BAM Rotholz
    • Strichaufzählung
      einheitliche Öffentlichkeitsarbeit
    • Strichaufzählung
      Aufbau der Marke Rotholz
  4. Ziffer 4
    Steigerung der Qualität der Leistungen der BAM Rotholz
    • Strichaufzählung
      Akkreditierung im Laborbereich
    • Strichaufzählung
      Einführung eines Laborinformations- und Managementsystems
    • Strichaufzählung
      Weiterentwicklung des zertifizierten Qualitätsmanagementsystems in der Abteilung Technologie

Schlagworte

Kostenrechnung, Laborinformationssystem

Gesetzesnummer

20003581

Dokumentnummer

NOR40055778