Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.11.2004 bis 31.08.2007 — BGBl. II Nr. 375/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.11.200431.08.2007 BGBl. II Nr. 375/2004 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 206/2007

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundausbildungsverordnung des BMBWK

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 206 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.11.2004BGBl. II Nr. 375/2004

Außerkrafttretensdatum

31.08.2007aufgehoben durch BGBl. II Nr. 206/2007

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anlage

Anmerkung, Tabelle nicht darstellbar)

Öffentliches Recht (einschließlich EU):

Dabei soll den Bediensteten ein Überblick über die österreichische Rechtsordnung, die Grundlagen des österreichischen Verfassungsrechtes und der Behörden- und Gerichtsorganisation, insbesondere im Lichte der Werte eines demokratischen Rechtsstaates und der Grundprinzipien der Bundesverfassung vermittelt werden. Ebenso Grundlagen des Rechtes der Europäischen Union und der Europäischen Institutionen und die Umsetzung des EU-Rechts in Österreich.

An der Schnittstelle Verwaltung - Bürger und Bürgerin, Dienstgeber oder Dienstgeberin - Dienstnehmer oder Dienstnehmerin sollen auch aktuelle Entwicklungen im Bundesdienst und im öffentlichen Rechtsbereich abgedeckt werden.

Verfahrensrecht:

Neben den materiell rechtlichen Lehrinhalten der anderen Gegenstände sind die wesentlichen Eckpunkte dieses Gegenstandes die jeweiligen formellen Verfahrensabläufe zu vermitteln. Insbesondere sind in Schwerpunkten die Verfahrensgrundsätze, das Verwaltungsverfahrens- und Dienstrechtsverfahrensrecht, aber auch die Schnittstellen zum Zivilrecht, wie zum Beispiel der Dienstnehmerhaftpflicht und des Amtshaftungsrechtes, der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, zu vermitteln.

Übungen aus Öffentlichem Recht, Legistik:

Schwerpunkt dieses Gegenstandes ist es für juristische Tätigkeitsfelder die rechtlichen Kenntnisse mittels praktischer Fallbeispiele zu vertiefen und speziell auf die juristische Arbeit im Bundesdienst vorzubereiten.

Zusätzlich sollen Informationen und Hilfestellungen hinsichtlich der erforderlichen Arbeitsmittel, wie die Verwendung von Rechtsdatenbanken, Gesetzesausgaben, gegeben werden, um ein eigenständiges juristisches Arbeiten zu fördern.

Öffentlicher Dienst, Leitbild:

Ausgehend vom Leitbild des Bundesdienstes sind die rechtlichen Grundlagen des Dienstverhältnisses, insbesondere des Dienst- und Besoldungsrechtes einschließlich des Pensionsrechtes, des Arbeitsrechtes und aller individuellen und kollektiven rechtlichen Mitgestaltungsmöglichkeiten im Dienstverhältnis zu vermitteln. Neben den rechtlichen Grundlagen umfasst dieser Gegenstand aber auch die wesentlichen mit einem Dienstverhältnis verbundenen sonstigen Aspekte wie zum Beispiel der Personalentwicklung, der Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung, des Selbst-, Zeit- und Arbeitsmanagements, sowie des Team- und Gruppenverhaltens. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung und des Gender Mainstreaming.

Informations- und Kommunikationstechnologie sowie ECDL:

Dabei sollen Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten neuer Technologien in der Bundesverwaltung und im Ressort, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Überblick dargestellt werden. Ebenso sollen spezifische Abfragemöglichkeiten, Rechtsquellen und sonstige elektronische Informationsquellen vermittelt werden, um den Zugang zu den bestehenden Wissensbeständen zu gewährleisten und dadurch die Qualität der Leistungen zu stärken. Weiters sind die für die spezifische Verwendung erforderlichen Kenntnisse für die ECDL, soweit sie nicht ohnehin schon in den vorgenannten Bereichen beinhaltet sind, zu vermitteln. Die jeweils erforderlichen ECDL-Module sind im Ausbildungplan festzulegen.

Grundzüge der Verwaltungsökonomie und Haushaltsrecht:

Unter dem Leitgedanken der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll neben den Kenntnissen der Grundzüge des öffentlichen Haushaltswesens, der Organisation der Haushaltsführung und der Budgetgebarung und der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, die zentralen Elemente des Public Managements, der Rechnungslegung, der Bundes- Kosten- und Leistungsrechnung, des Beschaffungs- Vergabe- und Förderwesens, aber auch eines gezielten effizienten Personaleinsatzes und Personalcontrollings vermittelt werden.

Ressortfach:

Im Ressortfach soll ein umfassender Überblick über die gesamten Aufgabeninhalte und Organisationsstrukturen des Ressorts vermittelt werden. Dabei soll im Sinne einer Corporate Identity-Strategie ein gemeinsames Basiswissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über alle vorhandenen Tätigkeitsbereiche, hierarchischen Ebenen und Verantwortungsstrukturen geschaffen werden.

Abhängig von der spezifischen dienstlichen Verwendung und dem konkreten Arbeitsplatz der Bediensteten soll das nähere und weitere organisatorische und strukturelle Umfeld aufgearbeitet und das gesamte Bildungsressort samt der einzelnen speziellen Teilbereiche in Schwerpunkten erläutert werden.

Anmerkung

Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des
BGBl. im RIS verwiesen:
<A HREF="http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=rtf&docid=COO_2026_100_2_78545" Target="_blank">Bundesgesetzblatt II Nr. 375/2004</A>

Schlagworte

Behördenorganisation, Verwaltungsverfahrensrecht, Arbeitsgerichtsbarkeit, Dienstrecht, Mitarbeiterführung, Selbstmanagement, Zeitmanagement, Teamverhalten, Informationstechnologie, Einsatzmöglichkeit, Bundesrechnung, Kostenrechnung, Beschaffungswesen, Vergabewesen

Gesetzesnummer

20003608

Dokumentnummer

NOR40056017