Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Begrenzung von wässrigen Emissionen aus Aquakulturanlagen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 397/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 128/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 397 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 128 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Text
ANHANG C
Nr. | Parameter | Emissionsbegrenzung |
2 | Absetzbare Stoffe a), b) | Wirkungsgrad der |
| | Entfernung größer als |
| | 90 % |
4 | Ges. geb. Stickstoff TNb, | Wirkungsgrad der |
| ber. als N a), c) | Entfernung größer als |
| | 80 % |
5 | Phosphor – Gesamt, | Wirkungsgrad der |
| ber. als P a) | Entfernung größer als |
| | 85 % |
6 | Biochem. Sauerstoffbedarf | Wirkungsgrad der |
| BSB5, ber. | Entfernung größer als |
| als O2 a) | 85 % |
7 | Ges. org. geb. Kohlenstoff TOC, | Wirkungsgrad der |
| ber. als C a), d) | Entfernung größer als |
| | 70 % |
| | |
Der Wirkungsgrad der Entfernung bezieht sich auf die der Abwasserreinigungsanlage zufließende Fracht an Abwasserinhaltsstoffen und auf die entsprechende nach der rechnerischen Aufenthaltszeit des Abwassers aus der Abwasserreinigungsanlage abfließende Fracht an Inhaltsstoffen.
Die Festlegung für den Parameter Absetzbare Stoffe erübrigt eine Festlegung für den Parameter Abfiltrierbare Stoffe. Weist der Schlamm am Boden der Teichanlage im unmittelbaren Bereich der Entleerungsvorrichtung am Beginn des Entleerungsvorganges einen Glühverlust von nicht größer als 25 Prozent des Trockenrückstandes auf, so ist die Überwachung der Abwasserbeschaffenheit lediglich an Hand des Parameters Absetzbare Stoffe zulässig. Probenahme sowie Bestimmung von Trockenrückstand und Glühverlust des Schlammes sind nach den Methoden in Anlage A Anhang IV der MVW durchzuführen.Die Festlegung für den Parameter Absetzbare Stoffe erübrigt eine Festlegung für den Parameter Abfiltrierbare Stoffe. Weist der Schlamm am Boden der Teichanlage im unmittelbaren Bereich der Entleerungsvorrichtung am Beginn des Entleerungsvorganges einen Glühverlust von nicht größer als 25 Prozent des Trockenrückstandes auf, so ist die Überwachung der Abwasserbeschaffenheit lediglich an Hand des Parameters Absetzbare Stoffe zulässig. Probenahme sowie Bestimmung von Trockenrückstand und Glühverlust des Schlammes sind nach den Methoden in Anlage A Anhang römisch vier der MVW durchzuführen.
Summe von Org. geb. Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff und Nitrat-Stickstoff.
Die Festlegung für den Parameter TOC erübrigt eine Festlegung für den Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Dokumentnummer
NOR40214736