Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
21.10.2004 bis 30.04.2005 — BGBl. II Nr. 398/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 121.10.200430.04.2005 BGBl. II Nr. 398/2004 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

21.10.2004BGBl. II Nr. 398/2004

Außerkrafttretensdatum

30.04.2005

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Text

Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 957 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden

Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

Kärnten: ........ 15 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und

                  deren Einzugsbereich

Salzburg: ....... 210 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und

                  deren Einzugsbereich

Tirol: .......... 682 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und

                  deren Einzugsbereich

Wien: ........... 50 für die Beschäftigung Schaustellerbetrieben

Gesetzesnummer

20003661

Dokumentnummer

NOR40056895