Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 398/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 957 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 957 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden
Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Kärnten: ........ 15 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und
deren Einzugsbereich
Salzburg: ....... 210 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und
deren Einzugsbereich
Tirol: .......... 682 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und
deren Einzugsbereich
Wien: ........... 50 für die Beschäftigung Schaustellerbetrieben
Dokumentnummer
NOR40056895