Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Akademische(r) SCE-Manager(in)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 407/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges "Supply Chain Engineering" hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung "Akademische SCE-Managerin" und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung "Akademischer SCE-Manager" zu verleihen. Paragraph 2, Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges "Supply Chain Engineering" hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung "Akademische SCE-Managerin" und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung "Akademischer SCE-Manager" zu verleihen.
Dokumentnummer
NOR40056977