Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Veröffentlichung der Richtlinie 2004/73/EG
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 418/2004 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 179/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Am 30. April 2004 wurde die Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang I („Stoffliste“) und Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 152 S. 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 20. Mai 2004 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Änderungen betreffend Anhang I und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 20. November 2004.Am 30. April 2004 wurde die Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang römisch eins („Stoffliste“) und Anhang römisch fünf („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt EG Nummer L 152 Seite 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 20. Mai 2004 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Änderungen betreffend Anhang römisch eins und Anhang römisch fünf der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 20. November 2004.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Dokumentnummer
NOR40058034