Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 423/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 423 aus 2004,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 7 938 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 7 938 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Burgenland:................ 140
Kärnten: .................. 175
Niederösterreich: ......... 175, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich: ........... 300, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Salzburg: ............... 2 670, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Steiermark: ............. 545, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Tirol: .................. 3 218, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Vorarlberg: ............. 665
Wien: ................... 50