Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schutz von Pflanzenzüchtungen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 133/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 133 aus 2004,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 28Artikel 28
Index
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Text
Artikel 28
Sprachen
(1)Absatz eins,[Sprachen des Büros] Das Verbandsbüro bedient sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben der deutschen, der englischen, der französischen und der spanischen Sprache.
(2)Absatz 2,[Sprachen in bestimmten Sitzungen] Die Sitzungen des Rates und die Revisionskonferenzen werden in diesen vier Sprachen abgehalten.
(3)Absatz 3,[Weitere Sprachen] Der Rat kann die Benutzung weiterer Sprachen beschließen.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2015
Dokumentnummer
NOR40058441