Norm Bestimmung des Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen – Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt× ▾ ‹›Gliederung Bestimmung des Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen – Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt Fassungen (Gesetz) ab 30.11.2004 — BGBl. II Nr. 449/2004 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.11.2004 BGBl. II Nr. 449/2004 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 30.11.2004 Art. 1