Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2005
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 474/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 474 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
6. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Rückforderung
§ 11. Die AMA kann unter Anwendung des Art. 73 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 von der Rückforderung eines Betrags pro Betriebsinhaber und Prämienzeitraum Paragraph 11, Die AMA kann unter Anwendung des Artikel 73, Absatz 8, der Verordnung (EG) Nr. 796 aus 2004, von der Rückforderung eines Betrags pro Betriebsinhaber und Prämienzeitraum
von weniger als 100 Euro (Zinsen nicht inkludiert) oder
von weniger als 50 Euro, wenn die Zinsen getrennt von den zu Unrecht gezahlten Beträgen eingezogen werden müssen,
Abstand nehmen, wenn der behördliche Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zur Höhe des rückzufordernden Betrags steht.
Dokumentnummer
NOR40090286