Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. I wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch eins
Nr. 148/2005).Nr. 148 aus 2005,).
Text
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen: Paragraph 2, Die Bedeckung der im Paragraph eins, genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
VA-Ansatz Betreffend Millionen Euro
a) Ausgabeneinsparungen
1/10007 Bundeskanzleramt; Zentralleitung;
Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 0,475
1/10608 Sportförderung; Aufwendungen .......... 0,100
1/12008 Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur; Zentralleitung
(Verwaltungsbereich Bildung);
Aufwendungen .......................... 0,205
1/12208 Allgemein – pädagogische Erfordernisse;
Aufwendungen .......................... 0,056
1/12476 Bundesdenkmalamt; Förderungen ......... 0,118
1/12810 Ak. f. Soz.arb., LA f. Tourismus,
Sozial- u. wirtsch. Berufe;
Personalausgaben ...................... 0,542
1/13056 Kulturelle Schwerpunktprogramme;
Förderungen ........................... 1,850
1/14038 Universitäten; Träger öffentlichen
Rechts; Aufwendungen .................. 2,000
1/14106 Hochschulische Einrichtungen;
Förderungen ........................... 2,500
1/14176 Österr. Akademie der Wissenschaften und
Forschungsinstitute; Förderungen ...... 6,114
1/14178 Österr. Akademie der Wissenschaften und
Forschungsinstitute; Aufwendungen ..... 0,600
1/15008 Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen u.
Konsumentenschutz; Zentralleitung;
Aufwendungen .......................... 0,060
1/17208 Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen; Gesundheitsvorsorge;
Aufwendungen .......................... 0,040
1/19118 Familien- und seniorenpolitische
Aktivitäten; Aufwendungen ............. 0,025
1/19388 Sonstige familienpolitische Maßnahmen;
Aufwendungen .......................... 0,474
1/19418 Außerschulische Jugenderziehung;
Aufwendungen .......................... 0,025
1/65007 Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie;
Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 0,600
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Summe a) (Ausgabeneinsparungen) ....... 15,784
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b) Mehreinnahmen
2/58904 Finanzierungen, Währungstauschverträge;
Sonstige Einnahmen; Erfolgswirksame
Einnahmen ............................. 20,990
c) Rücklagenauflösung
2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung
von Rücklagen ......................... 1,962
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Insgesamt.............................. 38,736
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