Norm Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG× ▾ ‹›Gliederung Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2000 — BGBl. II Nr. 522/2004 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2000 BGBl. II Nr. 522/2004 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.01.2000 § 1§ 2