Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
KWK-Zuschlagsverordnung 2005
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 524/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 524 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.
463/2005).463 aus 2005,).
Text
§ 1. Die Höhe des KWK-Zuschlags für das Kalenderjahr 2005 wird mit 0,13 Cent/kWh bestimmt. Paragraph eins, Die Höhe des KWK-Zuschlags für das Kalenderjahr 2005 wird mit 0,13 Cent/kWh bestimmt.
Dokumentnummer
NOR40061057