Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 16.03.2004 — BGBl. III Nr. 141/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute16.03.2004 BGBl. III Nr. 141/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P6)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 2004,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

16.03.2004BGBl. III Nr. 141/2004

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Anhang römisch eins

Schwermetalle, auf die in Artikel 3 Absatz 1 Bezug genommen wird, und das Bezugsjahr für die Verpflichtung

Schwermetall

Bezugsjahr

Cadmium (Cd)

1990 oder ein beliebiges anderes Jahr von 1985 bis einschließlich 1995, das von einer Vertragspartei bei der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder beim Beitritt angegeben wird.

Blei (Pb)

1990 oder ein beliebiges anderes Jahr von 1985 bis einschließlich 1995, das von einer Vertragspartei bei der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder beim Beitritt angegeben wird.

Quecksilber (Hg)

1990 oder ein beliebiges anderes Jahr von 1985 bis einschließlich 1995, das von einer Vertragspartei bei der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder beim Beitritt angegeben wird.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2018

Gesetzesnummer

20003868

Dokumentnummer

NOR40061284