Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P7)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 157/2004 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 1/2022Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 157 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2022,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 8Anlage 8
Text
Anhang VIIIAnhang römisch acht
Kategorien größerer ortsfester Quellen
I. Einleitungrömisch eins. Einleitung
Nicht in diesem Verzeichnis inbegriffen sind Anlagen oder Teile von Anlagen für die Erforschung, Entwicklung und Prüfung neuer Erzeugnisse. Eine ausführlichere Beschreibung der Kategorien ist in dem in Anhang V genannten Leitfaden enthalten.Nicht in diesem Verzeichnis inbegriffen sind Anlagen oder Teile von Anlagen für die Erforschung, Entwicklung und Prüfung neuer Erzeugnisse. Eine ausführlichere Beschreibung der Kategorien ist in dem in Anhang römisch fünf genannten Leitfaden enthalten.
II. Verzeichnis der Kategorienrömisch zwei. Verzeichnis der Kategorien
Kategorie | Beschreibung der Kategorie |
1 | Abfallverbrennung, einschließlich der Mitverbrennung von Siedlungsabfall, gefährlichen Abfällen, nicht gefährlichen Abfällen oder Abfällen aus dem Medizinbereich oder von Klärschlamm |
2 | Sinteranlagen |
3 | Primär- und Sekundärbereich der Kupferproduktion |
4 | Stahlerzeugung |
5 | Schmelzanlagen der Sekundäraluminiumindustrie |
6 | Verbrennung fossiler Brennstoffe in Kesseln von Versorgungs- und Industrieunternehmen mit einer Wärmekapazität über 50 MWth |
7 | Kleinfeuerungsanlagen |
8 | Holzfeuerungsanlagen mit einer Wärmekapazität unter 50 MWth |
9 | Koksproduktion |
10 | Anodenproduktion |
11 | Aluminiumproduktion nach dem Söderberg-Verfahren |
12 | Anlagen zur Holzkonservierung, ausgenommen den Fall, dass diese Kategorie bei einer Vertragspartei nicht signifikant zu den PAK-Gesamtemissionen beiträgt (gemäß Anhang III)Anlagen zur Holzkonservierung, ausgenommen den Fall, dass diese Kategorie bei einer Vertragspartei nicht signifikant zu den PAK-Gesamtemissionen beiträgt (gemäß Anhang römisch drei) |
13 | Spezifische chemische Produktionsprozesse, bei denen unbeabsichtigt gebildete persistente organische Schadstoffe freigesetzt werden, insbesondere bei der Produktion von Chlorphenolen und Chloranil |
14 | Thermische Prozesse in der Metallindustrie, Verfahren auf Chlorbasis |
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Schlagworte
Primärbereich, Versorgungsunternehmen
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2022
Dokumentnummer
NOR40241618