Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung geringfügiger Baumaßnahmen 2004
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 5/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 5 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 125/2006).Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 2006,).
Text
Außer-Kraft-Treten
§ 5.Paragraph 5,
Nachstehende Verordnungen treten außer Kraft:
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an schienengleichen Eisenbahnübergängen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnübergängen 1993), BGBl. Nr. 84/1994,Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an schienengleichen Eisenbahnübergängen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnübergängen 1993), Bundesgesetzblatt Nr. 84 aus 1994,, Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnsicherungsanlagen Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnsicherungsanlagen 1994), BGBl. Nr. 287/1994,Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnsicherungsanlagen Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnsicherungsanlagen 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1994,, Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnbrücken (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnbrücken), BGBl. II Nr. 10/2000,Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnbrücken (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnbrücken), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2000,, Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an elektrischen Anlagen von Eisenbahnen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an elektrischen Eisenbahnanlagen), BGBl. II Nr. 11/2000, undVerordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an elektrischen Anlagen von Eisenbahnen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an elektrischen Eisenbahnanlagen), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 2000,, und Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnanlagen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnanlagen), BGBl. II Nr. 490/2002.Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnanlagen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnanlagen), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2002,.
Schlagworte
Erweiterungsumbau, Erneuerungsumbau
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016
Dokumentnummer
NOR40061772