Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
31. MBA-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 7/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 7 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Lehrgang „Beschaffungsmanagement und Auftragsvergabe“
§ 1. Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich in Wien ist berechtigt, den Lehrgang „Beschaffungsmanagement und Auftragsvergabe“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Paragraph eins, Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich in Wien ist berechtigt, den Lehrgang „Beschaffungsmanagement und Auftragsvergabe“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Dokumentnummer
NOR40061777