Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gegenseitiger Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 11/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Text
Artikel 6
Zuständige Stellen
Die zuständigen Stellen für Ersuchen und das Erledigen von Ersuchen in Bezug auf Daten im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 sind:
Auf österreichischer Seite:
Das Bundesministerium für Inneres
Abteilung II/3
Auf rumänischer Seite:
Das Ministerium für Verwaltung und Inneres
Generaldirektion für Information und Inneren Schutz
Generaldirektion für automationsunterstützte Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Die zuständigen Stellen für Ersuchen und das Erledigen von Ersuchen in Bezug auf Daten im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 sind:
Auf österreichischer Seite:
Das Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/5
Auf rumänischer Seite:
Das Ministerium für Verwaltung und Inneres
Generaldirektion für Information und Inneren Schutz
Das Nationalflüchtlingsamt
Die Bekanntgabe der Erreichbarkeiten und allfällige Änderungen der in den Absätzen 1 und 2 genannten zuständigen Stellen erfolgt auf diplomatischem Wege an die andere Vertragspartei.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014
Dokumentnummer
NOR40062154