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Art. 5

Fassungen
ab 01.06.2004 — BGBl. III Nr. 14/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute01.06.2004 BGBl. III Nr. 14/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2005,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.06.2004BGBl. III Nr. 14/2005

Außerkrafttretensdatum

Index

79/07 Sport

Text

Artikel 5 - Inkrafttreten

  1. Absatz eins,Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem fünf Vertragsstaaten des Übereinkommens nach Artikel 4, ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.
  2. Absatz 2,Für jeden Staat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch dieses Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2017

Gesetzesnummer

20003922

Dokumentnummer

NOR40062203