Norm 14. Nachtrag zum Arzneibuch × ▾ ‹›Gliederung 14. Nachtrag zum Arzneibuch Fassungen (Gesetz) ab 05.02.2005 — BGBl. II Nr. 31/2005 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute05.02.2005 BGBl. II Nr. 31/2005 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 05.02.2005 § 1§ 2§ 3