Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
33. MBA-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 72/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 72 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Lehrgang „Psychosoziales Gesundheitstraining“
§ 1.Paragraph eins,
Die „body & health academy“ in Haslach ist berechtigt, den Lehrgang „Psychosoziales Gesundheitstraining“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Psychosoziales Gesundheitstraining“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische psychosoziale Gesundheitstrainerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer psychosozialer Gesundheitstrainer“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2010
Dokumentnummer
NOR40063070