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Art. 13

Fassungen
ab 25.04.1985 — BGBl. Nr. 130/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 13 heute25.04.1985 BGBl. Nr. 130/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen - Protokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1985,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 13

Inkrafttretensdatum

25.04.1985BGBl. Nr. 130/1985

Außerkrafttretensdatum

Index

99/01 Straßenverkehr

Text

Artikel 13

Nach dem 1. März 1974 wird die Urschrift dieses Protokolls beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der allen in Artikel 2 bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften übersendet.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Genf am ersten März neunzehnhundertdreiundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer, französischer und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Gesetzesnummer

20003986

Dokumentnummer

NOR40063277