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Art. 4

Fassungen
ab 25.04.1985 — BGBl. Nr. 130/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 4 heute25.04.1985 BGBl. Nr. 130/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen - Protokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1985,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

25.04.1985BGBl. Nr. 130/1985

Außerkrafttretensdatum

Index

99/01 Straßenverkehr

Text

Artikel 4

  1. Absatz eins,Dieses Protokoll tritt zwölf Monate nach der Hinterlegung der zehnten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
  2. Absatz 2,Für jeden Staat, der dieses Protokoll nach der Hinterlegung der zehnten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihm beitritt, tritt es zwölf Monate nach der Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
  3. Absatz 3,Liegt der sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebende Tag des Inkrafttretens vor dem sich aus der Anwendung des Artikels 39 des am 8. November 1968 in Wien zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen ergebenden Tag, so tritt dieses Protokoll zu dem letztgenannten Zeitpunkt nach Absatz 1 in Kraft.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde

Gesetzesnummer

20003986

Dokumentnummer

NOR40063268