Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 179/1950Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1950,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Die Vertragspartner des vorliegenden Protokolls verpflichten sich, daß sie untereinander, jeder bezüglich der Vertragsurkunden, deren Partner er ist, und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorliegenden Protokolls, den Abänderungen dieser Vertragsurkunden, die im Anhang zum vorliegenden Protokoll erwähnt sind, volle gesetzliche Kraft und Wirksamkeit verleihen und sie gebührend anwenden werden.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025
Dokumentnummer
NOR40063378