Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 179/1950Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1950,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel IVArtikel römisch vier
Sobald als möglich, nachdem dieses Protokoll zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist, wird der Generalsekretär die Texte der in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Protokoll revidierten Abkommen, Übereinkommen und Protokolle herstellen lassen und wird der Regierung jedes Mitgliedes der Vereinten Nationen und jedes Nicht-Mitgliedstaates, der dieses Protokoll vom Generalsekretär übermittelt wurde, zu ihrer Information Ausfertigungen zusenden.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025
Dokumentnummer
NOR40063381