Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 179/1950Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1950,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Text
Artikel VIArtikel römisch sechs
Die Staaten können Partner des vorliegenden Protokolls werden durch:
Unterzeichnung ohne Vorbehalt in bezug auf die Genehmigung,
Unterzeichnung unter Vorbehalt der Genehmigung, gefolgt von der Annahme, oder
Die Annahme erfolgt durch die Hinterlegung einer formellen Urkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025
Dokumentnummer
NOR40063383