Rechtstracker.at

Art. 9

Fassungen
ab 17.05.1950 — BGBl. Nr. 179/1950 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 9 heute17.05.1950 BGBl. Nr. 179/1950 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1950,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

17.05.1950BGBl. Nr. 179/1950

Außerkrafttretensdatum

Index

89/05 Suchtgifte

Text

Artikel römisch neun

Das vorliegende Protokoll, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text in gleicher Weise authentisch ist, wird in den Archiven des Sekretariats der Vereinten Nationen hinterlegt. Die Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, die in Übereinstimmung mit dem Anhang abzuändern sind, sind nur in englischer und französischer Sprache abgefaßt, wobei die englischen und französischen Texte des Anhanges in gleicher Weise authentische Texte und die chinesischen, russischen und spanischen Texte Übersetzungen sind. Eine beglaubigte Ausfertigung des Protokolls einschließlich des Anhanges wird vom Generalsekretär jedem der Staaten, die Partner der Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, betreffend Suchtgifte vom 23. Jänner 1912, 11. Februar 1925, 19. Februar 1925, 13. Juli 1931, 27. November 1931 und 26. Juni 1936, sind, wie auch allen Mitgliedern der Vereinten Nationen und den im Artikel römisch vier erwähnten Nicht-Mitgliedstaaten zugesendet werden.

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, gehörig bevollmächtigt, das vorliegende Protokoll im Namen ihrer Regierungen, an den Daten, die neben ihren Unterschriften aufscheinen, gefertigt.

Geschehen in Lake Success, New York, am elften Dezember eintausendneunhundertsechsundvierzig.

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2025

Gesetzesnummer

20004006

Dokumentnummer

NOR40063386

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1950/179/A9/NOR40063386